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Gleichstellung im Landtag: Brandenburger Paritätsgesetz landet vor dem Landesverfassungsgericht
– Berlin – Tagesspiegel

In Deutschland geht es gerade darum, die Demokratie im Sinne des Feminismus zu zerstören. Auf ins Matriarchat! Ohne die Errungenschaften der Demokratie!

(…) Gegen das Gesetz wurden von verschiedenen Parteien Verfassungsklagen angekündigt. Die Klage werde derzeit vorbereitet, sagte Guido Körber vom brandenburgischen Piraten-Landesverband dem Pressedienst epd. Auch die Landtagsfraktion der AfD bereite derzeit eine Verfassungsklage gegen das Gesetz vor, sagte AfD-Sprecher Detlef Frye. Die FDP prüfe derzeit die Klagemöglichkeiten gegen das Paritätsgesetz, sagte der Landesvorsitzende Axel Graf Bülow auf Anfrage. (…)

Quelle: Gleichstellung im Landtag: Brandenburger Paritätsgesetz landet vor dem Landesverfassungsgericht – Berlin – Tagesspiegel

 

Artikel zur demokratiefeindlichen Gleichstellung bei Faktum

Einige Fundstücke: Gleichstellung in Parteistatuten etc.

Diverse Fundstücke

Genderland Deutschland:
Gleichstellung: Ja! – Gleichberechtigung: Nein!

Es gibt ein frisches landesverfassungsgerichtliches Urteil aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Zeit berichtet:

Männer dürfen in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin weder als Gleichstellungsbeauftragte kandidieren, noch eine Gleichstellungsbeauftragte wählen. Das sei verfassungskonform, entschied das Landesverfassungsgerichts (LVerfG) in Greifswald. (…)

Es geht um Frauenförderung, nicht um Gleichberechtigung

Dass es grundsätzlich nicht um Gleichberechtigung geht, zeigt bereits der Begriff der Gleichstellung. Gleichstellung hat nichts mit Gleichberechtigung zu tun. Hinzu kommt, dass das Gleichstellungsgesetz ursprünglich als Frauenförderungsgesetz gemeint war. Der schönfärberische Begriff der Gleichstellung ersetzt den realistischen Begriff der Frauenförderung. (…)

 

Video: Professor Buchholz
Die neo-ständische Gesellschaft: Zur Gleichstellungspolitik

Links zu diesem Thema und zum Islam

https://www.youtube.com/watch?v=SugM5P4WUiI

 

Clip:
„GLEICHSTELLUNG = CHANCENUNGERECHTIGKEIT!“

In einer Rede von Hans-Thomas Tillschneider im Landtag von Sachsen-Anhalt geht es um Gleichstellung der Geschlechter. Die Linke hat einen Antrag gestellt, das s. g. Kaskadenmodell umzusetzen. Dieses Modell wird in der Rede erklärt.
Die Partei des Redners hat diesen Antrag abgelehnt. (…)

 

Die Gleichstellungspolitik ist ein Verfassungsbruch, der zu beenden ist!
Günter Buchholz

(…)
Zuerst ist daran zu erinnern, dass die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, ihre Gleichheit vor dem Recht also, eine der Errungenschaften der Novemberrevolution von 1918/19 war, und die zur Weimarer Verfassung führte, durch die zugleich das allgemeine und gleiche Wahlrecht verwirklicht wurde, das es in der Ständegesellschaft zuvor nicht gegeben hatte.
(…)

Der Artikel 3 des Grundgesetzes (1949) spricht – unter Auslassung der Pflichten – nur mehr von Gleichberechtigung, also von gleichen Berechtigungen, von Gleichheit vor dem Recht. Sinngemäß, aber schon etwas erweitert, mag Gleichberechtigung noch Chancengleichheit einschließen, also die Gleichheit der Startchancen, nicht aber die Gleichheit der Ergebnisse des Wettbewerbs.
(…)

Einen sogenannten Gleichstellungsauftrag, der auf staatlich hergestellte Gleichheit im Ergebnis abzielt, kennt das Grundgesetz nicht. Denn in Artikel 3 GG (Fassung von 1949 und von 1994) ist ausschließlich von Gleichberechtigung die Rede. Eine Gleichstellung im Ergebnis, durch Frauenquoten nämlich, kann dadurch nicht begründet werden.

Es ist ein schwerer unbewusster oder bewusster Denkfehler, statistische Ungleichheiten erst unbegründet wertend als „Unterrepräsentanz“ zu bezeichnen und dann schlicht zu behaupten, diese Ungleichheiten seien Folge einer Diskriminierung. Statistische Ungleichheiten sind keine „bestehenden Nachteile“ im Sinne des Art. 3.

(…)

Gleichstellung – Ein Rückschritt für Frauen

LINK: GLEICHSTELLUNG IN NRW – VERFASSUNGSFEINDLICHKEIT

Gleichstellung in NRW:

Man.in.the.middle hat einen Artikel zum Thema Gleichstellung in NRW und die damit zwingende Umgehung des Grundgesetzes – also eine Verfassungsfeindlichkeit – geschrieben.

Im Endeffekt wird das Prinzip der Bestenauslese weitgehend ausgehebelt, also Art. 33 Abs. 2 GG unterlaufen, um damit die Gleichberechtigung nach Art. 3 Abs. 2 GG aushebeln zu können. (…)

 

Außerdem:

GLEICHBERECHTIGUNG VS. GLEICHSTELLUNG – EINE ABGRENZUNG