
Identitäre Bewegung:
Klage gegen den Verfassungsschutz
Klage gegen den Verfassungsschutz
In einer Presseerklärung schreibt die Identitäre Bewegung Deutschland, dass sie Klage gegen den Verfassungsschutz einreicht.
Die Identitäre Bewegung ist eine neue Form der Außerparlamentarischen Opposition (APO). Bisher war diese Opposition immer zumeist links/linksextrem orientiert. Die Identitäre Bewegung steht für konservative Werte und ist bisher zwar durch spektakuläre Aktionen, aber nicht durch Gewalt aufgefallen. So positionierten sie ein Transparenz auf dem Brandenburger Tor in Berlin. (Welt: „Identitäre Bewegung“ klettert auf das Brandenburger Tor)
Bei Systemkritik gibt es eine reflexartige Reaktion: Man bezeichnet den Gegner als rechtsradikal oder gar als rechtsextrem. Die IB wird sogar durch den Verfassungsschutz beobachtet. Nun wehrt man sich wie die Linke: Man wendet sich an die Gerichtsbarkeit.
Die Presseerklärung der IB Deutschland:
In den letzten Wochen haben wir intensiv mit einem Anwaltsteam die endgültige Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vorbereitet. Am Mittwoch, dem 27.09.2017, haben wir mit einer Unterlassungserklärung an das Bundesinnenministerium den Verfassungsschutz dazu aufgefordert, die Beobachtung einzustellen sowie die Bezeichnung der Identitären Bewegung Deutschland als „rechtsextrem“ künftig zu unterlassen.
Denn die bisherigen Argumentationslinien und Begründungen des Verfassungsschutzes blieben völlig vage und undifferenziert und enthielten stellenweise sogar Falschbehauptungen. Wir sehen der juristischen Auseinandersetzung deshalb optimistisch entgegen. Die Klage ist eine konkrete Maßnahme, um die Hetze und Diffamierung der Etablierten nicht einfach hinzunehmen, sondern offensiv dagegen vorzugehen.
Das erwartbare lange und kostenintensive Verfahren wird unsere finanziellen Kapazitäten mit Sicherheit stark belasten.
Blog Comments
Holperbald
21. November 2017 at 18:48
Interessant wird die Begründung des Verfassungsschutzes auf jeden Fall. Wenn das Gericht der Argumentation des Verfassungsschutzes folgt – darf man dann annehmen, daß die Identitären die ja stets betonen, Demokraten zu sein, das als konstruktive Kritik nehmen, entsprechende Verhaltensweisen, die ihnen selbst vielleicht gar nicht auffallen, zu ändern?
Damit würden sie für alle sichtbar zeigen, dass sie an demokratischer, konstruktiver Konsensbildung interessiert sind und nicht, wie etwa Rechtsradikale, einfach nur eine dauerbeleidigte Fundamentalopposition sein zu wollen.
Balthazar Vanitas
21. November 2017 at 19:06
Man kann ja von „Verhaltensweisen“ sprechen, sollte diese aber dann auch benennen. So auffällig sind diese Verhaltenswiesen offensichtlich nicht, dass nun jeder aufgrund der Nichtnennung dieser direkt wüsste, was gemeint sein könnte.
Es interessiert doch ohnenhin niemanden, was die IB zu sagen hat. Wäre es anders, redeten „kritische Menschen“ nicht nebulös von „entsprechenden Verhaltensweisen„.