Schule - NICHT-Feminist

Schleswig-Holstein

Unterrichtsmaterial zu „sexueller Vielfalt“ verfassungswidrig?

Laut der Webseite echte-toleranz.de sind die Bildungspläne für Grundschulen von Sozialministerin Alheit (Schleswig-Holstein) offenbar verfassungswidrig. In einem Rechtsgutachten

zur Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit der Erziehung von Schulkindern an öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein zur Akzeptanz sexueller Vielfalt

des Hamburger Verfassungsrechtlers Professor Dr. Christian Winterhof heißt es u. a.

Es ist verfassungswidrig und mit dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz unvereinbar, wenn in öffentlichen Schulen mit dem Ziel auf die Kinder eingewirkt wird, diese zur Akzeptanz sexueller Verhaltensweisen jedweder Art und zur Anerkennung derselben als gleichwertig zu erziehen

Weiter heißt es im Gutachten

Schulische Veranstaltungen zum Thema „sexuelle Vielfalt“, wie sie durch schwullesbische Aufklärungsteams der Vereine „Haki e. V.“ und „lambda::nord e. V.“ an öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden, verstoßen gegen geltendes Verfassungs- und Gesetzesrecht (Schulgesetz), wenn damit das Ziel der Vermittlung von Akzeptanz nicht-heterosexueller Verhaltensweisen verfolgt wird. Unabhängig davon sind sie wegen eines Verstoßes gegen das Schulgesetz rechtswidrig, soweit es sich um – staatlichen Lehrkräften vorbehaltenen – lehrplanmäßigen Unterricht handelt

Was erwartet man, wenn man Lehrmaterial nicht bei einem unabhängigen Gremium im Auftrag gibt? Wenn Lehrmaterial bei einer Lobby in Auftrag gegeben wird, muss man sich über eindeutig indoktinierende Ergebnisse nicht wundern.

Es wird allerdings so lange an der Indoktrination herumgedoktert bis es „hoffentlich“ einmal klappt.

Vorherige Überarbeitung

Das Material des Lesben- und Schwulenverbands Schleswig-Holstein (LSVD SH) muss zuvor schon überarbeitet werden. Im Rechtsgutachten heißt es:

Im Januar 2015 hat das Sozialministerium die im November 2014 öffentlich gewordene erste Fassung des „Methodenschatzes“ offiziell zwecks Überarbeitung zurückgenommen und für das Frühjahr 2015 die Vorlage einer überarbeiteten Fassung angekündigt.

Auch die überarbeitete Fassung genügte den Ansprüchen nicht.

Aus einem schriftlichen Bericht der Sozialministerin an den Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 18. Februar 2016 geht hervor, dass auch die überarbeitete Fassung der Lehrmaterialien als nicht geeignet für eine direkte Verwendung beurteilt wurde.

Das ganze findet dann einen Höhepunkt in der Zurückforderung der bereits geflossenen Gelder an die Homolobby Lesben- und Schwulenverband Schleswig-Holstein (LSVD SH):

Schließlich heißt es im Protokoll einer Sitzung des Bildungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 14. April 2016:

„Abg. Dornquast stellt den Antrag, die bereits ausgezahlte Vergütung für die Teilleistung ‚Schulmaterialien‘ bei der Erarbeitung eines Aktionsplans gegen Homophobie zurückzufordern (…). Eine Rückforderung sei wegen Schlechterfüllung des Vertrags rechtlich zwingend. Ministerin Alheit habe ausgeführt, dass die Materialien auch nach den Nachbesserungen für den Schulunterricht nicht
geeignet seien.

Einseitig Einsetzung von schwulen und lesbischen „Bildungsvermittlern“

Es sollen bei den Bildungsplänen einseitig homosexuelle Personen zur Vermittlung der Bildung ins Sachen „Vielfalt“ eingesetzt werden. Da bei dieser Art der Bildungsvermittlung kein Gegenpol gezeigt wird, ist eine solche Vermittlung fragwürdig.

Nach dem Kenntnisstand des Auftraggebers werden zur Erreichung der Zielsetzungen des Aktionsplans für Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten überdies schulische Veranstaltungen unter Einbeziehung insbesondere von SchLAu-Teams (Schwul-Lesbische-Aufklärung), die von privatrechtlichen Interessenverbänden getragen werden, durchgeführt (…)

Dabei werden ehrenamtlich tätige, in der Regel homosexuelle Mitarbeiter der Vereine Haki e. V. und lambda::nord e. V. eingesetzt. Dem Auftraggeber ist vom Ministerium für Schule und Berufsbildung im Rahmen eines weiteren Verfahrens nach dem Informationszugangsgesetz mitgeteilt worden, dass der Verein Haki e. V. in den Jahren 2014/2015 an öffentlichen schleswig-holsteinischen Schulen insgesamt 36 Bildungsangebote „durchgeführt und mitgestaltet“ sowie einen Schulentwicklungstag „mitgestaltet“ hat. Der Verein lambda::nord e. V. hat in diesen Jahren insgesamt 29 Bildungsangebote an Schulen in Schleswig-Holstein „durchgeführt“. Die Veranstaltungen richteten sich an Schüler der Klassenstufen 6 bis 13

Es ist gut, dass zumindest gewisse Institutionen und Personen ein Auge auf die „vielfältigen“ Bildunspläne der Landesregierungen behalten.

Als Informationsquelle diente zunächst der Artikel echte-toleranz.de: Rechtsgutachten: Unterrichtsmaterial zu „sexueller Vielfalt“ ist verfassungswidrig