Genderwahn - Faktum Magazin

„Gender-Mainstreaming-Praxis“ –
ein Blick auf ein PDF der Heinrich Böll Stiftung

Teil I

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Es ist wieder Zeit für geschriebenen Feminismus.

Ein Schriftstück in der Betrachtung

Gender-Mainstreaming-Praxis
Arbeitshilfen zur Anwendung der Analysekategorie «Gender-Diversity »
in Gender-Mainstreaming-Prozessen

Von Angelika Blickhäuser und Henning von Bargen

[dropcap color=““ boxed=“no“ boxed_radius=“8px“ class=““ id=““]A[/dropcap]us der Schriftenreihe des Gunda-Werner-Instituts möchte ich mich heute der Gender-Mainstreaming-Praxis widmen. Das Schriftstück wird als PDF (156 Seiten) auf der Webseite zum Thema angeboten. Die weiteren Schriftstücke der Reihe reizen zu einer näheren Betrachtung, diese muss allerdings auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Heute also auf in die „Praxis„.

Die Gender-Mainstreaming-Praxis stellt sich vor

Die Methodik des Gender Mainstreamings geht in eine Neuauflage und kommt mit ganz vielen „Arbeitshilfen“ daher. Davon zeugt das Inhaltsverzeichnis.

Inhaltsverzeichnis
  1. Einführung
  2. Arbeitshilfen zur Gestaltung politischer Prozesse
  3. Arbeitshilfen zur Gender-Diversity-Beratung
  4. Arbeitshilfen zur Anwendung von Gender im Rahmen von Organisationsentwicklung
  5. Arbeitshilfen für Hochschulen
  6. Arbeitshilfen zur Anwendung von Gender-Diversity im Rahmen von Personalentwicklung
  7. Arbeitshilfen für die Erwachsenenbildung
  8. Methodik und Didaktik
  9. Arbeitshilfen in der internationalen Zusammenarbeit
  10. Literatur- und Materialhinweise

Das Werk wäre besser unter dem Namen „Arbeitshilfen zum Gender Mainstreaming in der praktischen Indoktrination“ aufgehoben. Es beginnt bereits im „Klappentext“ zur Veröffentlichung.

Im Ansatz Vermittelung von Thesen als Fakten

Die Motivation wird bereits im Anreißer zur Veröffentlichung deutlich. Gender Mainstreaming wird weder begründet noch näher erläutert. Es steht als festes Fundament als Basis für die Indoktrination von Thesen als de facto Wissen. Es wird festgestellt, dass es sich bei dieser Manipulation der Wahrnehmung des Menschens um einen wichtigen konjunkturellen Faktor handelt. Die Manipulation wird in „Gender-Trainings“ vorgenommen. Innerhalb dieser Gender-Trainings ist man flexibel: Man passt die Methoden an. Den Methodenanpassungen gibt man die Arbeitshilfen an die Hand.

Es handelt sich beim Gender-Mainstreaming also um einen nicht zu unterschätzenden Wirtschaftfaktor mit Schulungen etc., um feministisches Pseudowissen an den Mann (oder eher: die Frau) zu bringen.

Die Einführung von Gender Mainstreaming in Organisationen hat in den vergangenen Jahren eine beachtliche Konjunktur erfahren. Auf den unterschiedlichsten Ebenen arbeiten Männer und Frauen daran, Geschlechterverhältnisse transparent zu machen und zu verändern. Doch jeder Gender-Mainstreaming-Prozess und jedes Gender-Training verläuft anders. Die Instrumente und Methoden müssen an die Organisationskultur und die jeweiligen Zielgruppen angepasst werden. In der aktuellen, vierten Auflage der Broschüre sind zu diesem Zweck Arbeitshilfen – insbesondere Leitfäden und Leitfragen – von erfahrenen Gender-Trainerinnen und -Trainern zusammengestellt worden.

Grundlegendes wird als selbstverständlich vorausgesetzt und ähnlich wie das „Patriarchat“ als Grundlage für Schlussfolgerungen genommen. Wie aber kann etwas Substanz haben, wenn es auf ein Fundament aufbaut, das nicht als Grundlage dienen kann? Was sind transparente Geschlechterverhältnisse? Wie und warum möchte man diese verändern?

Es ist natürlich klar: Man möchte sie zugunsten der Frau im feministischen Sinne verändern. Allerdings muss man hier das schlechte Fundament und die nicht-vorhandene Herleitung sehen. Bereits im Ansatz handelt es sich um Vermittlung von Thessen als Fakten, um feministische Ideen in der Gesellschaft zu verankern.

Das Vorwort als Grundlage zur politischen Beeinflussung

Es geht um Ergebnisse der Frauen- und Geschlechterforschung. Diese kann man sogar als Gender Studies studieren. Leider ist es allerdings so, dass sämtliche Studienangebote in diesem Bereich niemals ordentlich evaluiert worden sind. Professor Dr. Günter Buchholz hat sich mehrfach bemüht,

Über Gender-Mainstreaming und die Einführung dieser Strategie in Organisationen sind in den vergangenen Jahren viele gute Publikationen erschienen. Sie beleuchten historische und politische Entwicklungen und setzen sich mit Ergebnissen der Frauen- und Geschlechterforschung sowie der Männlichkeitsforschung auseinander.
Darüber hinaus stellen sie Instrumente und Methoden vor oder diskutieren theoretische wie praktische Ansätze zur geschlechtergerechten Veränderung von Organisationen und Institutionen.

Einen Begriff wie „geschlechtergerecht“ kann man nicht allgemeingültig definieren. Daher geht es auch um subjektive feministische Gerechtigkeiten. Was für die Feministin gerecht ist, ist für den Normalsterblichen noch lange nicht gerecht. Folgerichtig schafft die „Geschlechtergerechtigkeit“ des Feminismus mehr Ungerechtigkeit als sie herzustellen imstande ist. Interessant ist die Inkonsistenz der Begrifflichkeiten. Um sich einer Kritik am Begriff Gender zu entziehen, verwendet man pseudo-synonym den Begriff des Geschlechts.

Natürlich werden keine der vielzähligen Publikationen zum Thema ausdrücklich benannt. Sie halten doch einer wissenschaftlichen Betrachtung nicht stand. Dennoch werden diese beleuchtenden Publikationen als Basis zur unzureichenden Grundlage des Gender Mainstreamings hinzugefügt. Auch hier vermeidet man Kritik: Einzelne Publikationen werden nicht benannt.

Vorhandenes Pseudowissen als Grundlage

Das Pseudowissen aus nicht näher benannten Publikationen dient als Quelle für Gender und Gender Diversity bezogene politische Beeinflussung.

Dafür benötigen und nutzen sie das in den Publikationen zugänglich gemachte auf Gender und Gender-Diversity bezogene Wissen.

Der Begriff der Gender Diversity steht undefiniert im Raum. Das Zielpublikum hat diese Ausdrücke schließlich oft gehört. Es geht letztlich um eine Handreichung von Pseudo-Argumenten für die Debatte mit bösen Antifeministen.

Was sagt die Wikipedia zum Begriff der Gender Diversity?

Die Wikipedia ist hier als Quelle zu bevorzugen, da sie durch und durch feministisch ist. Folgerichtig ist die Definiton der Gender Diversity dort auch dementsprechend geprägt. Um den Gebrauch des Begriffs in diesem Kontext zu verstehen, sollte man eine dementsprechende Begriffserklärung bevorzugen.

Gender diversity (deutsch: „Geschlechtsspezifische Diversität“) bezeichnet die bewusste Anerkennung und Förderung geschlechtlicher Parität in Organisationen und ist als integrativer Bestandteil dem Diversity Management zuzuordnen.

Parität bedeutet in diesem Fall eine 50:50 Quote in den Organisationen und Unternehmen. Mit der Gender Diversity landet man direkt bei den Frauenquoten. Dass eine solche Quote völlig an den Interessen und Neigungen der Geschlechter vorbei geht, spielt für die Feministin keine Rolle. Es geht um Verteilung von Geldern. Diese wird deutlich, wenn man sich Forderungen rund um das Gender Budgeting ansieht. Beim Gender Budgeting geht es um die Verteilung von Geldern auf die einzelnen Geschlechter. Hier geht es nicht um die s. g. Gender, sondern um die tatsächlichen biologischen Geschlechter. Auf deutsch: Es geht um die Verteilung zugunsten von Frauen.

Gleichstellungspolitik scheitert an der Gleichberechtigung

Die Verfassungsmäßigkeit der Gleichstellungspolitik bestreitet ebenfalls Professor Buchholz in seinem Artikel Die Gleichstellungspolitik ist ein Verfassungsbruch, der zu beenden ist. Hier wird schon deutlich, dass diese Politik aus ideologischen Gründen bereits an der Verfassung scheitert.

Die Tendenzen Geld entgegen der eigenen utopischen Vorstellung von „Gendergerechtigkeit“ zu verteilen, macht das Gender Budgeting deutlich. Die Gleichstellungspolitik scheitert am Begriff der Gleichberechtigung. Daher verwendet die Feministin auch hier pseudo-synonym den Begriff der Gleichstellung.

Die Agitationen mögen beginnen

Den Vertretern des Gender Mainstreamings ist es bewusst, dass sie ihre Ideologiesierung Zielgruppen gesteuert anpasssen müssen. Da es keine feste Grundlage gibt, ist dies auch wenig problematisch.

Jeder Gender-Mainstreaming-Prozess und jeder Gender-Diversity-Workshop läuft anders. Die Instrumente und Methoden müssen an die Organisation (-skultur) und die jeweiligen vielfältigen Zielgruppen angepasst werden.

Um der Anpassungsfähigkeit des Gender Mainstreams an das Zielopfer gewährleisten zu können, gibt es den vorliegenden Leitfaden. Daher wird keine Zeit an Grundlagen verschwendet. Es geht um das feministische Ziel.

Es gibt keine fertigen Raster. Die Arbeitshilfebroschüre ist kein weiteres theoretisches Kompendium, sondern versucht praktische Hilfe für die Umsetzung und Anwendung von Gender-Diversity-Kriterien in Form von Leitfäden und Leitfragen zu geben.

Die Leitfäden basieren also nicht auf Fakten und Fragen geben keine Antworten. Die Agitation mag nun beginnen.

Gender Mainstreaming als wichtiger politischer Faktor

Wie sehr sich das schwammige Gender Mainstreaming zu einem politischen Faktor entwickelt hat, wird im ersten Kapitel deutlich:

Die von der Europäischen Union im EU-Vertrag festgeschriebene geschlechterpolitische Strategie des Gender-Mainstreaming geht von der Prämisse aus: Gender ist ein wesentliches Kriterium bei der Lösung wirtschaftlicher, betrieblicher, sozialer, gesellschaftlicher und politischer Fragestellungen und Probleme. Gender ist damit auch ein wesentliches Kriterium im Rahmen von Organisationsentwicklung, Personalentwicklung und fachlicher Qualitätsentwicklung.

Die Rolle der EU ist an dieser Stelle kritisch zu betrachten. In der EU gilt das Gender Mainstreaming als Maßgabe für sämtliche politischen Entscheidungen. Auch in der Justiz geht es bereits um „Genderziele“. Die Ziele in der EU bezüglich des GM wurden nie durch den Bürger abgesegnet. Sie wurden einfach installiert und gelten nun als Grundlage für die EU-Politik.

Viele Fragen, keine Antworten

Feministen benutzen viele komplexe Ausdrücke, ohne diese mit Inhalt zu füllen. So kommen Nicht-Aussagenwie dies zustande:

Was Geschlecht (Gender) bedeutet und wer in welcher Weise benachteiligt oder privilegiert ist, erschließt sich erst, wenn wir die Verwobenheit und Verbindung mit anderen Dimensionen sozialer Differenzierung betrachten (Intersektionalität). Wir benutzen den Begriff Gender bzw. Gender-Diversity daher immer in diesem Verständnis.

In welchem Verständnis wird der Begriff benutz? Dass man Gerechtigkeit immer vielschichtig betrachten muss? Die Gleichsetzung des biologischen Geschlechts mit Gender ist an dieser Stelle nicht legitim. Es geht der Feministin um Förderung des weiblichen Geschlechts. Sich hinter einem pseudo-wissenschaftlichen Begriff zu verstecken, dient lediglich der feministischen Sache.

Die Nutzung der Begriffe rund um Gender wirft Fragen auf und beantwortet keine einzige. Es gibt viele Fragen, aber keine faktenbasierenden Antworten durch das Gender Mainstreaming.

Es folgen einige Begriffsdefinitionen – nur leider halt nicht die Essentiellen.

Begriffsdefinitionen

Gender

Es wird der Begriff „Gender“ definiert, bei dem es sich um eine Begrifflichkeit handelt, die auf Simon de Beauvorirs vielzitierten Satz

Man wird nicht als Frau geboren, man wird es

basiert. Daraus wurde der Zweifel an der Biologie der Geschlechter. Die Geschlechter werden im Konstruktivismus als künstlich gemacht dargestellt. Diese Fehldarstellung wird zur Grundlage der Genderthematik. Daraus lässt sich direkt auf die Gültigkeit von allem rund um die Genderproblematik schließen. Baut man ein Fundament aus etwas, das keine Grundlage darstellen kann, ist das gesamte Gebäude ein Lügenkonstrukt.

Das gesamte Ausmaß der Lüge wird in der Betrachtung einer einzigen Aussage deutlich.

Seit den 1990er-Jahren neu und kontrovers diskutiert wird das Verhältnis zwichen «gender» und «sex». Demnach werden auch biologische Unterscheidungen zwischen Mann- und Frausein als kulturelle Produkte analysiert und somit als Gegebenheit brüchig.

Biologische Geschlechterunterschiede werden als gesellschaftlich konstruiert gesehen. Das ist keine Vorstufe zum Wahnsinn, das ist Wahnsinn.

Simone de Beauvoir wird erneut zitiert:

Geschlecht› ist nicht etwas, das wir haben oder das wir sind, sondern das wir permanent tun.

Spätestens bei der Zeugung eines Kindes sollte der normalbegabte Mensch feststellen: „Verdammt! Ich habe doch tatsächlich ein Geschlecht! Wer hat das bloß so gut konstruiert?“

Gender Mainstreaming

Dieser Begriff wird selbstverständlich feministisch basierend auf dem Patriatchatsgedanken definiert.

Gender-Mainstreaming ist die Strategie der Europäischen Union zur Verwirklichung der Chancengleichheit für Frauen und Männer. Sie geht auf die Beschlüsse und Aktionsplattform der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 zurück. Gender-Mainstreaming (= Gender in den «Hauptstrom» bringen) bedeutet, soziale Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in allen Bereichen, Entscheidungsprozessen, Vorhaben und Maßnahmen bewusst wahrzunehmen und von vornherein zu berücksichtigen.

Der Patriarchatsgedanke führt demzufolge auch zu einer Betrachtung in der die Frau ständiges Opfer der männlichen Herrschaft ist. Eine objektive Betrachtung der Geschlechter kann dementsprechend nicht stattfinden. Die Rolle der EU und die internationalen Verknüpfungen werden hier erneut deutlich. Feministische Betrachtungen im Gendersinne liefert u. a. der Noichl-Report. (Zweiter Teil.)

Geschlechterdemokratie

Hierbei handelt es sich um einen fürchterlichen feministischen Kunstbegriff. Der Feminismus begeht hier einen extremen humanistischen Frevel: Er betrachtet einen wichtigen Teil der Gesellschaft nicht: Er vergisst die Kinder. Dem Feminismus geht es allerdings darum, bereits die Kinder als männlich und weiblich einander gegenüberzustellen. Die Konflikte werden bereits im Kindesalter geschüft. Dass diese Betrachtung von zwei Geschlechtern dem Genderkonstrukt völlig entgegensteht, interessiert den ideologisch getriebenen Feministen nicht. Was interessiert an dieser Stelle das Geschwätz von Simone de Beauvoir von gestern, wenn es um Kuchenstücke geht?

Der Kuchen, der zum größten Teil durch männliche Steuern gebacken wird, muss feministisch geschnitten und gleichgestellt verteilt werden.

Jede einzelne Definition ist angreif- und dekonstruierbar ohne auf die Schwächen des Fundaments eingehen zu müssen. Es werden viele Ausdrücke benutzt, die wissenschaftlich erscheinen, allerdings höchstens als Blendwerk durchgehen.

Von der theoritischen Indoktrination in die Praxis

Nachdem man nun versucht hat, über die Schwächen in den theoretischen Grundlagen hinwegzutäuschen, geht es nun in die Praxis.

Die Einführung und Umsetzung von Gender-Mainstreaming erfordert ein hohes Maß an Gender-Diversity Kompetenz bei Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Organisation. Gender-Diversity-Kompetenz sollte daher im Rahmen des Implementierungsprozesses von Anfang an entwickelt und gestärkt werden.

Auch hier werden ideologische Schulungen von Anfang an gefordert.

Mittel in der Durchsetzung des Gender-Mainstreamings

In der Projektplanung „Gender“ sind Feministen weit fortgeschritten.

Mittel des feministischen Gender Mainstreamings
  • Gestaltung politischer Prozesse nach dem Prinzip des Gender-Mainstreaming
  • Leitfragen zur gender-differenzierten Analyse von (politischen) Anträgen und Beschlussvorlagen
  • Das kleine 3 x 3 des Genderns
    Hier ist zu beachten: Ein Wechsel von geschlechtergerecht zu gendergerecht

    • Gendergerechte Sprache
    • Gendergerechte Bildmotive
    • Tagungen, Konferenzen, Arbeitsgruppentreffen
    • Gender-Diversity-Kompetenz als Auswahlkriterium
    • Gender-differenzierte Datenerhebung und -analyse
    • Aktive Zusammenarbeit mit dem Bereich Gender- und Diversity-Politik oder mit anderen Experten und Expertinnen
    • (…)

Es folgen nun sämtliche Arbeitshilfen zur Durchsetzung des Genderwahns, die allesamt interessant sind, um von Anfang an sämtliche Agitationsversuche zu durchschauen.

Fehlerhafte Verwertung des Grundgesetzes und rechtliche Vorgaben

Rechtliche Vorgaben

Um dem Leitfaden wenigstens eine juristische Grundlage zu geben, basiert er auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

1. Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz: «Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.»

Mit dem Bezug auf die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz gibt man sich erneut den Anschen, es ginge tatsächlich um Gleichberechtigung. Dass es nicht so ist, wird schnell bewusst, wenn man nur einen Punkt weiterliest. Dort heißt es dann:

2. Mit Inkrafttreten des Artikel 2, 3 Abs. 2 Amsterdamer Vertrag i.V.m. Art 13 EGV ist die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern Bestandteil der Rechtsordnung der Europäischen Union geworden. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sieht in Art 23.Abs. 1 vor, Gleichheit von Männern und Frauen in allen Bereichen sicherzustellen.

Mittlerweile gibt es den Vertrag von Lissabon, die Aufteilung der Paragraphen unterscheidet sich ein wenig. In Artikel 8 heißt es tatsächlich:

Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.

Der EU geht es also mittlerweile  nicht mehr um Gleichberechtigung, sie ist im feministischen Sinne schon mindestens einen Schritt weiter: Es geht plötzlich um die Gleichstellung. Was zunächst sehr gleich klingt, kann gegensätzlicher gar nicht sein. Das Thema der Abgrenzung dieser beiden Begriffe voneinander wird wiederum wichtig.

3. § 2 Bundesgleichstellungsgesetz verpflichtet alle Beschäftigten der Bundesverwaltung, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und diese Verpflichtung als durchgängiges Leitprinzip in allen Aufgabenbereichen der Dienststelle zu berücksichtigen.

Es gibt also ein ganzes Gesetz gegen die Gleichberechtigung und für die Förderung von Gleichstellung. In Paragraph 2 heißt es lediglich:

Dieses Gesetz gilt für die Dienststellen nach § 3 Nummer 5. Unternehmen nach § 3 Nummer 9 sollen auf die entsprechende Anwendung dieses Gesetzes hinwirken.

Erneut geht es um das wichtige Kampfmittel des Feminismus, es geht um die Sprache.

4. § 1 Abs. 2 Bundesgleichstellungsgesetz verpflichtet die Bundesverwaltung, die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen.

Dort ist die Frau als Benachteiligte ins Gesetz geschrieben:

Ziel des Gesetzes ist es,

    • die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen,
    • bestehende Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern sowie
    • die Familienfreundlichkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer zu verbessern.

Damit ist allerdings noch nicht genug, von Behinderung betroffene oder bedrohte Frauen genießen besondere Sorge durch das Gesetz:

Bei der Erreichung der Ziele sind die besonderen Belange behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen im Sinne von § 2 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zu berücksichtigen. Im Übrigen gilt § 2 Satz 2 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen.

Männer haben mit Behinderungen offenbar keine Probleme. Dies alles scheint das Patriarchat auszumerzen. Sexistischer gegenüber dem männlichen Geschlecht geht es nicht mehr.

Außerdem wird das GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien – GGO)genannt. Eine Geschäftsordnung ist allerdings kein Gesetz, es leist und blendet sich aber gut damit. In der Geschäftsordnung heißt es u. a.

§ 2 Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert werden (Gender-Mainstreaming).

Es ist also auch in der Bundesregierung schon eine vorgeschriebene Maßnahme das Gender Mainstreaming durchzusetzen. Wie immer wurde auch hier die Bevölkerung nicht gefragt, ob GM überhaupt gewollt ist.

An dieser Stelle brauche ich aufgrund der toxischen Belastung eine Pause und führe die Ausführungen in einem zweiten Teil fort.