Die Linke - Faktum Magazin

Die Linke fordert
Entkriminalisierung von Hausbesetzungen

Linke Politik in Berlin: Eine Politikerin der Linken sieht Hausbesetzung in  Zeiten der Wohnraumknappheit als „legitimes Mittel“ an. Durch eine Politik der „Willkommensinfrastruktur“ wird die Wohnraumknappheit verstärkt, die Linke kaschiert das eigene Versagen mit der Unterstützung von Eigentumsdelikten. Sozialismus in Reinkultur.

In Berlin gibt es viele linksextremistische Initiativen. Das linksextreme Presseorgan neues deutschland berichtet. Eine dieser Gruppen ist die „Initiative besetzen„. Diese hat nun „dazu aufgerufen, im Frühling dieses Jahres leerstehenden Wohnraum zu besetzen.“ Man lehne grundsätzliche Werte als die „Logik von Miete und Wohneigentum“ ab.

Die Linke gegen gesellschaftliche Grundwerte

Das neue deutschland lässt eine Politikerin der Partei zu Wort kommen. Sie äußert sich verfassungsfeindlich.

(…) Katalin Gennburg, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der LINKEN im Abgeordnetenhaus [Berlin] äußerte gegenüber »nd« grundsätzliches Verständnis für derartige Aktionen. »Wenn so viel Wohnraum durch Spekulation enteignet und das Recht zu wohnen angegriffen wird, ist Besetzen ein legitimes Mittel«, so Gennburg. Sie forderte außerdem, Hausbesetzungen nach englischem Vorbild zu entkriminalisieren. (…)

Die Hausbesetzung ist niemals ein legitimes Mittel. Einzig der Staat hat diesbezüglich (noch) enggesteckte Möglichkeiten. Dies ist zurecht so geregelt. Die Linke stellt sich somit als verfassungsfeindlich dar.

Artikel 14, GG

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Gefunden durch Ronald Gläser (AfD) auf Twitter


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