Glosse - Satire - Faktum Magazin

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Gemeinsamer Gesetzesentwurf von links-grün geplant

Gebrauch von Possessivpronomen: weitreichende Einschränkungen!

In Zukunft dürfen Possessivpronomen – besitzanzeigende Fürworter – nur noch in Bezug auf Sachen gebraucht werden!

In Verbindung mit Personen wird der Gebrauch von Possessivpronomen strikt untersagt!

Wie die giftgrüne Sprach-Expertin Louise P. Fusch darlegte, widerspreche der Gebrauch der Pronomen „mein, dein, unser, euer“ und ähnlicher Wörter sowohl Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes als auch der Erklärung der Menschenrechte, da kein Mensch das Eigentum eines anderen Menschen sein darf.

Ebenso kann durch Gebrauch dieser Wörter in Bezug auf Personen bei Menschen, die Opfer des Menschenhandels waren, schwere Retraumatisierungen (Trigger!) hervorrufen.

Die Restriktion nimmt die Zuordnungen von Müttern und ihren Kindern in Sorgerechtsstreitigkeiten aus.

Für die kommende Kampagne ist das Label #nopossessive vorgesehen.

Die SPD und vor allem die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) diskutiert heftig, ob sie die große Koalitiondurch die Unterstützung des Vorhabens riskieren wollen. Justizminister Maas und Familienministerin Schwesig sollen bereits ihre Sympathien bekundet haben.

An der Humbold-Universität Berlin wird zeitgleich in einer Arbeitsgruppe unter Begleitung von ProfessX Horn-Scheide untersucht, wie weit in der Grammatik der „2. Fall“, also der „Genitiv“, aufgeteilt werden soll in einen Genitiv für sächliche Bezüge und einen „Genderitiv“ für personelle Bezüge – oder ob der Genitiv gar ersatzlos ausgemerzt werden soll.