
Karl Dall ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.
Karl Dall ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.
Freispruch für Karl Dall
Ein Gericht in Zürich hat Kall Dall vom Vorwurf der Vergewaltigung mangels Beweisen freigesprochen. Der deutsche Komiker erhält eine Entschädigung von 10 000 Franken (rund 8300 Euro).
Weitere Artikel:
Spiegel: Vorwurf der Vergewaltigung: Freispruch für Karl Dall
N24: Warum die „Granate im Bett“ Karl Dall doch nicht gefährlich wurde
T-Online: Freispruch für den Entertainer im Vergewaltigungs-Prozess
Edit:
Wenn es nach Feministen und Feminist Heiko Maas ginge, wäre Karl Dall wohl verurteilt worden. Zumindest wären die Chancen groß, wenn der Prozess in Deutschland nach der Durchsetzung der Pläne von Heiko Maas und seiner feministischen Schar stattgefunden hätte.
Blog Comments
Wolle Pelz
11. Dezember 2014 at 16:10
Wir können diese Diskussion hier nur sehr hypothetisch führen, da Karl Dall nach schweizer Recht verurteilt worden ist.
Vielleicht ist die Dame ja so erzürnt, dass KEIN Geschlechtsverkehr stattgefunden hat?
Es gab und gibt immer Fälle, in denen Sex nicht nachgewiesen werden konnte, es aber gerichtlich um Vergewaltigung ging. Warum sollte genau das nun eingestellt werden? Im Gegenteil alles wird noch viel einfacher gemacht.
Im Falle Arnold hat – soweit ich weiß – übrigens auch kein Geschlechtsverkehr stattgefunden. Vor allem kein analer. Es hat nie interessiert wirklich interessiert. Die Gesetzeslage für den Mann ist schon jetzt katastrophal.
maddes8cht
11. Dezember 2014 at 15:25
Schön, dass Karl Dall freigesprochen wurde, und zwar diesmal mit Freispruch erster Klasse.
Daher: nein, diesmal muss ich Dir widersprechen, ich seh auch nicht, wie Karl Dall auch nach den neuestenSpielereien hätte verurteilt werden können, denn es hat ja gar kein Sex stattgefunden, der der Dame nicht hätte gefallen können.
Bei Kachelmann war das anders. Den wäre nach den neuen geplanten Gesetzen nichts mehr retten können.
Und vermutlich auch bei vieln anderen Fällen, in denen einvernehmlicher Sex nachträglich uminterpretiert wird.
Und:
Gegenüber der letzten Diskussion, wo ich argumentiert habe, dass jede Verführung demnach den tatbestand einer Vergewaltigung erfüllt, ist mir noch was eingefallen:
Ziemlich vieles (bis alles, bei geegneter Formulierung), bei dem eine Frau sich etwas davon verspricht, Sex zu haben, ist natürlich ebenso Brandgefährlich.
Vor allem, wenn sie es dann nachweislich auch noch bekommt, dürfte die Beweislage für den Mann katastrofal werden, denn damit bekundet er gewissermaßen, dass es ihm klar gewesen sein könnte, dass sie was bestimmtes haben will.
Das sind, nach „Schließung der Schutzlücken“, natürlich alles Fälle, in denen eine Frau sich „unter Druck gesetzt“ fühlen kann, sich auf Sex einzulassen.
Also alles Vergewaltigungen.
So gesehen kann eine Frau sogar aktiv selbst einen Mann verführen, weil sie sich einen bestimmten Vorteil davon verspricht, und dennoch hinterher „Vergewaltigung“ schreien.
Und in dem Fall auch gleich selbst dafür sorgen, dass die Beweislage klar ist