
Feministische Definitionsmacht soll politisch durchgesetzt werden
Der Wolf Jacobs vom pelzblog hat uns auf den Artikel
Reform des Sexualstrafrechts: Maas will gegen Vergewaltiger härter vorgehen
aufmerksam gemacht.
Dieser Artikel zeigt wieder sehr deutlich, wie mit polemischen Mitteln aktiv Politik gegen Männer gemacht wird.
Polemisch ist an diesem Artikel nämlich das Mixen von gesellschaftlich extrem verachteten Straftatbeständen mit der Umkehrung der Beweislast bei Vergewaltigungen. Im Spiegelartikel stehen also Vergewaltigungen und die Einführung der Definitionsmacht (Allein das Opfer bestimmt, ob es zu einer Straftat gekommen ist, oder nicht.) neben den zurecht so verurteilten Verbrechen des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie.
Zunächst einmal zur Definitionsmacht, bei der allein das Opfer bestimmen soll, ob es vergewaltigt wurde oder nicht:
Sex ohne Gewaltandrohung und Gegenwehr müsse bestraft werden können, wenn er gegen den Willen des Betroffenen geschehe, forderten die Ressortchefinnen von Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.
Die Frage ist nun, wie man ohne Gegenwehr feststellen können soll, ob etwas gegen den Willen eines Betroffenen – es sollte hier eher der Betroffenen heißen – geschieht bzw. geschehen ist. Es ist ein leichtes nach dem Sex zu sagen, dass man ja gar nicht einverstanden war und es sich daher um eine Vergewaltigung handeln würde. Wie soll man als Mann – der als Standardvergewaltiger gilt – seine Unschuld beweisen? Wir kennen jetzt schon alle Fälle, in denen Männer unschuldig verurteilt wurden. Das wird jetzt noch einfacher werden.
Anschließend wird dann direkt der Fall Edathy herbeigezerrt, um dem Gesetzesvorhaben polemisch eine Richtung innerhalb der Diskussion über die Änderung zu geben. Wir möchten jetzt hier auch keine Diskussion über den Fall Edathy vom Zaun brechen. Es genügt allein schon, mit dem Thema Kindesmissbrauch und Kinderpornografie vom eigentlichen Thema ablenken zu wollen. Bei beiden handelt es sich um Verbrechen, die extreme Meinungsausbrüche in der Gesellschaft provozieren. Ziel ist es, die Einführung der Definitionsmacht über Begriffe des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie zu verschleiern.
Unter der Überschrift „Lehren aus dem Fall Edathy“ kommt der Spiegel dann auch zu folgender Aussage:
„Noch reicht zum Beispiel die verbale Ablehnung von sexuellen Handlungen in vielen Fällen nicht aus, um eine Strafbarkeit nach Paragraf 177 zu begründen“, sagte sie. „Wir müssen ein Signal senden, dass die sexuelle Selbstbestimmung ein hohes Gut ist.“
Natürlich ist sexuelle Selbstbestimmung ein hohes Gut. Sexuelle Selbstbestimmung darf aber nicht so verstanden werden, dass nach einem vollzogenen Geschlechtsakt entschieden werden kann, ob dieser einvernähmlich war oder nicht.
§ 177 StGb ist nämlich in der bisherigen Form völlig ausreichend:
(1) Wer eine andere Person
- mit Gewalt,
- durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
- unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft...
Eine Verschärfung zugunsten einer Beschuldigung mit entsprechender Beweisumkehrung trifft ausschließlich den vermeintlichen Täter, da er nun unter einer nahezu nicht zu erfüllenden Beweislast steht. Wie soll man Beweisen, dass die der andere nicht leise die Zustimmung zum Sex verweigert hat? Dies ist nahezu unmöglich. Es wird zu vielen weiteren unschuldig Verurteilten kommen.
Der Feminismus der SPD wird unerträglich.
Wolle hat hier seinen Rant geschrieben.
Edit:
Die Tagesschau hat es jetzt auch und schaffst es noch diskriminierender gegenüber dem Mann zu sein:
Die Bundesregierung will Frauen künftig besser vor Vergewaltigungen schützen.
Eine Vergewaltigung ist also tatsächlich nur eine von einem Mann verübte Tat. Dass Frauen Frauen vergewaltigen oder gar Frauen Männer vergewaltigen, ist garantiert nicht im Blick.
Als Beispiel nannte der Minister etwa Fälle häuslicher Gewalt, bei denen sich Frauen aus Angst vor ihrem Partner nicht zu wehren wagten. Die Verurteilungsquote in diesem Bereich sei mit etwa zehn Prozent außergewöhnlich niedrig und die Dunkelziffer hoch.
Was häusliche Gewalt jetzt mit Vergewaltigungen zu tun haben, ist wohl auch dem Populismus geschuldet. Häusliche Gewalt findet ja auch ausschließlich nur durch Männer statt. Dass es mittlerweile eine Menge Statistiken gibt, die zeigen, dass sehr viel Gewalt im häuslichen Bereich von Frauen ausgeht, wird ausgeblendet und verleugnet. So mancher spricht sogar davon, dass der überwiegende Teil von Frauen ausgeht.
Wie verweisen auch nochmal darauf, dass Frauen z. B. eine größere Gefahr für ihre Kinder sind als Väter.
Bislang reiche die verbale Ablehnung des Opfers in vielen Fällen nicht , um den Täter später vor Gericht zu belangen, so die Justizminister. Deswegen solle künftig jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt werden, schlug die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Uta-Maria Kuder vor. Bislang müssten Frauen bei Vergewaltigungen „noch eine Art von Gegenwehr erbringen“, der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung habe aber bedingungslos zu gelten.
Hier wird die Definitionsmacht erneut ins Spiel gebracht. Sie wird halt nur vorsichtig umschrieben. Wenn Frauen also nun überhaupt keine Gegenwehr erbringen müssen, damit es eine Vergewaltigung ist, geht es nicht dann tatsächlich dahin, dass eine Frau nach jedem Geschlechtsakt entscheiden kann, ob sie vergewaltigt wurde oder nicht? Pervertiert das nicht das gesamte Zusammenleben von Mann und Frau, wenn man der Frau alle Mittel in die Hände gibt, nachträglich jeden Akt als Vergewaltigung darzustellen?
Das fordern Frauenrechts-Organisationen wie zum Beispiel „Terre des Femmes“ schon seit langem.
Terre des Femmes ist eine ganz fürchterliche radikale feministische Organisation. Ich möchte jetzt keine Vergleiche ziehen, aber eine Männerorganisation mit einer solchen Ausrichtung würde eher vom Verfassungsschutz beobachtet werden, als zu gesetzgebenden Dingen befragt zu werden.
Die Hetze gegen den Mann geht also ungebremst weiter. Als Mann wird man es sich bald tatsächlich verkneifen, etwas mit einer Frau anzufangen. Den lesbischen Radikalfeministen wird es egal sein. Der überwiegende Teil der Bevölkerung, der nun einmal heterosexuell ist, wird unter den Ideen lesbischer Radikalfeministen zu leiden haben
Edit2:
In der FAZ haben wir es jetzt auch gefunden:
Sexualstrafrecht Maas will Verfolgung von Vergewaltigern erleichtern
In der FAZ ist man sich nicht zu schade, merkwürdige Fälle zu konstruieren, die Beispiele für Vergewaltigungen darstellen sollen, warum Vergewaltigungen nicht ausreichend bestraft werden können.
Der Minister zählte drei Konstellationen auf, in denen eine Vergewaltigung nach geltendem Recht nicht als solche verurteilt werden könne. Wenn ein Täter mit Nachteilen (etwa beruflichen) drohe, um eine sexuelle Handlung zu erzwingen, soll das künftig als Vergewaltigung bestraft werden können.
Das ist natürlich, eine Lücke die unbedingt geschlossen werden muss. Man hört ständig von Chefs, die ihre Angestellten dazu zwingen, mit ihnen zu schlafen, weil die Angestellte sonst Nachteile erleiden muss. Ich habe von keinem Fall gehört, der derartig gelagert ist. Von Falschbeschuldigungen hingegen habe ich gehört. Im Falle Arnold ging die Fehlverurteilung sogar mit der kompletten Zerstörung eines Lebens einher.
War ein Mann jahrelang gewalttätig seiner Frau gegenüber (auch beim Geschlechtsverkehr) und die Frau wehrt sich aus Angst vor weiterer Gewalt nicht, wenn er Sexualverkehr von ihr verlangt, so soll das als Vergewaltigung bestraft werden können.
Auch hier erneut: Gewalttätig ist nur der Mann gegenüber seiner Frau. Hatten wir schon.
Schließlich soll wegen Vergewaltigung verurteilt werden können, wer einen Überraschungsmoment ausnutzt. Beispielsweise ein Aktfotograf, der eine Nacktpose des Models dazu missbraucht, mit der Frau gegen deren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen.
Ja, stimmt – von bösen Aktfotografen, die „Überraschungsmomente“ ausnutzen und sexuelle Handlungen an ihren Modellen vornehmen, hört man ständig. Kann es sein, dass Feminist Maas zu viele Pornos geguckt hat und seine Fantasien jetzt in die Realität überträgt? Das klingt eher nach einem Pornoszenario als nach der Realität. Aktfotografen sollten normalerweise ein ganzes Team um sich versammelt haben, um die Fotos zu erstellen.
Die genannten Dinge verlieren alle gegenüber der ganzen Falschbeschuldigungen und Fehlurteilen, unter denen viele Männer zu leiden haben, ihre Schwere – die herbeigebeteten Argumentationen erscheinen lächerlich.
Unter dem Artikel der FAZ war ein guter Kommentar von Peter Meinold – 06.11.2014 20:44
Schutzlücke????
Wenn eine solche besteht dann zuallererst vor Falschbeschuldigungen. Solange diese nicht massiv mit Strafe belegt werden und zwar ebenso intensiv wie das Delikt selbst, wird dieses Theater nicht aufhören. Ich frage mich nur, wie es möglich ist diese unerhörten Skandale die selbst dem taubsten Justizminister nicht verborgen bleiben dürften, nicht schon lange zu konsequenter Verfolgung der Falschbeschuldigerinnen geführt haben. Feministsche Ideologie hat offenbar den Verstand nicht nur breiter Bevölkerungsmassen, sondern auch der Politiker ausser Gefecht gesetzt.
Hans Georgius schreibt – 06.11.2014 18:56
Nicht nur als Politiker, auch als Mann macht sich Herr Maas der Kultur der Heuchelei schuldig.
Folgen Der weiblichen Sexualität wird eine hohe Würde zuerkannt, und wird als Quelle der Persönlichkeitsentwicklung von Frauen betrachtet. Männliche Sexualität wird dagegen als potenziell gefaehrlich und kriminell betrachtet. Auch Maenner werden vergewaltigt. Der Soziologe Eugene Kanin fand für das Forschungsjournal „Archives of Sexual Behavior“ heraus, dass in 40 Prozent aller Fälle die Beschwerdeführerinnen schließlich zugaben, dass keine Vergewaltigung stattgefunden hatte. Bei einer Untersuchung der US-Air-Force von 556 behaupteten Vergewaltigungen stellten sich 60 Prozent als falsch heraus. Linda Fairstein, Leiterin der Abteilung Sexualverbrecen der New Yorker Staatsanwaltschaft und Autorin des Buches „Sexual Violence: Our War Against Rape“, berichtet, es gebe „jährlich etwa 4000 behauptete Vergewaltigungen in Manhattan. Etwa die Hälfte davon sind nie passiert.“ Viele der beschuldigten Männer leiden ihr ganzes Leben unter dem damit verbundenen Stigma. Und nun,Herr Maas, schaemen Sie sich.
Peter Kelm macht neue Beförderungsgründe zum Thema:
Perfekter Beförderungsgrund
Dann werden Frauen in Zukunft deutlich häufiger befördert, weil der Vorgesetzte Angst hat das er eine Anzeige wegen Vergewaltigung erhält, wenn er eine Frau nicht befördert. In meiner Arbeitsstelle ist es bereits üblich, dass alle Gespräche mit dem Chef nur noch mit weiteren geschlechtsunterschiedlichen Zeugen durchgeführt werden. Seitdem ich dort arbeite habe ich mein Misstrauen gegen Frauen nochmals deutlich ausgebaut und schütze mich somit vor der Schickane der Mitglieder der Emanzipationsbewegung.
Wir sind nicht nur entsetzt, dass solche Vorstöße von einem Justizminister kommen, wir sind auch ein wenig schockiert, wie wenig die Männerszene darauf reagiert.
Blog Comments
maddes8cht
14. November 2014 at 11:10
Eigentlich sollte Christian sehr sehr besorgt über die geplante Gesetzesänderung sein, denn sie ist auf jeden Fall auch ein direkter Angriff auf PUA.
Nach dieser Definition ist grundsätzlich jede Verführung mindestens unter dem Verdacht, eine Vergewaltigung zu sein.
Und grundsätzlich ist nach jeder Verführung für die oder den Verführten möglich, diese Vergewaltigungsdefinition für sich in Anspruch zu nehmen.
Dass das praktisch für verführte Männer nahezu unmöglich sein wird, ist zwar anzunehmen – der umgekehrte Fall wird aber schnell Karriere machen.
Verführte Frauen sind vergewaltigte Frauen.
Diese Auffassung ist nach feministischer Lesart auch absolut korrekt.
Und dieses Gesetz manifestiert diese Auffassung.
Wolle Pelz
14. November 2014 at 11:16
Christian ist stets bemüht, das Gute im Feminismus zu finden. Heiko Maas hat sich bisher mit sämtlichen Gesetzesentwürfen als Feminist geoutet.
Natürlich geht es auch hier wieder nur um Frauen und deren Vergewaltigung. Eine jede Frau kann nun nach jedem Geschlechtsakt darstellen, dass es von ihr ungewollter Geschlechtsverkehr war. Eine Gegenwehr ist ja dann nicht mehr nötig. „Och? Der Sex hat mir nicht gefallen? Ich wollte es eigentlich ja sowieso gar nicht!“
Ja, wenn sie verführt worden sind, wollten sie es ja ursprünglich auch gar nicht… Heterosexuelle Sexualität wird systematisch zerstört.
Hartmut
7. November 2014 at 12:28
Das ist Geschlechter Apartheid. Wird gefördert, weil es sich finanziell auszahlt. Das ist auch schon der einzige Grund.
Wolle Pelz
7. November 2014 at 12:32
Ich frage mich nur, wie diese Leute ihren Söhnen – falls sie denn welche haben – in die Augen gucken können.
Christian
7. November 2014 at 09:36
„Gegen den Willen“ als Tatbestandsmerkmal im Strafrecht hat nichts mit Definitionsmacht zu tun.
Denn wenn es ein objektives Tatbestandsmerkmal ist, dann erfordert es natürlich – wie sich aus dem allgemeinen Teil des StGB ergibt – Vorsatz, wie jedes andere Tatbestandsmerkmal auch. Also kommt es auch darauf an, inwieweit der Täter davon ausgegangen ist, gegen den Willen zu handeln und dies muss ihm in einem Strafverfahren nachgewiesen werden.
Die Beweislast liegt natürlich auch nach wie vor beim Staat.
„War ein Mann jahrelang gewalttätig seiner Frau gegenüber (auch beim Geschlechtsverkehr) und die Frau wehrt sich aus Angst vor weiterer Gewalt nicht, wenn er Sexualverkehr von ihr verlangt, so soll das als Vergewaltigung bestraft werden können.“
Das ist schon heute so, eine frühere Drohung reicht aus, wenn der Täter weiß, dass sie fortwirkt und man ihm das nachweist. Finde ich auch richtig.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/11/4-561-11.php
Eine sexuelle Nötigung durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht auch, wer eine sexuelle Handlung erzwingt, indem er durch ein schlüssiges Verhalten auf frühere Gewaltanwendungen hinweist oder frühere Drohungen konkludent bekräftigt (Nachweise bei Perron/Eisele, in: Schönke/Schröder 28. Aufl., § 177 Rn. 7). Dabei kann auch Gewalt, die der Täter zuvor aus anderen Gründen angewendet hat, als gegenwärtige Drohung mit nötigendem körperlichem Zwang fortwirken. Der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist deshalb auch dann verwirklicht, wenn eine Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände ergibt, dass der Täter gegenüber dem Opfer durch häufige Schläge ein Klima der Angst und Einschüchterung geschaffen hat (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 – 4 StR 229/04, NStZ 2005, 267, 268; Urteil vom 6. Juli 1999 – 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505; Urteil vom 31. August 1993 – 1 StR 418/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8; vgl. Beschluss vom 5. April 1989 – 2 StR 557/88, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 5) und das Opfer die ihm abverlangten sexuellen Handlungen nur deshalb duldet, weil es auf Grund seiner Gewalterfahrungen mit dem Täter befürchtet, von ihm erneut körperlich misshandelt zu werden, falls es sich seinem Willen nicht beugt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 – 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43; Beschluss vom 5. April 1989 – 2 StR 557/88, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 5; Beschluss vom 15. März 1984 – 1 StR 72/84, StV 1984, 330, 331). In subjektiver Hinsicht setzt § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB in diesen Fällen voraus, dass der Täter die von seinem Vorverhalten ausgehende latente Androhung weiterer Misshandlungen in ihrer aktuellen Bedeutung für das Opfer erkennt und als Mittel zur Erzwingung der sexuellen Handlungen einsetzt (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 – 4 StR 229/04, NStZ 2005, 267, 268; Urteil vom 10. Oktober 2002 – 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43; Beschluss vom 26. Februar 1986 – 2 StR 76/86, NStZ 1986, 409; Beschluss vom 15. März 1984 – 1 StR 72/84, StV 1984, 330, 331).
Wolle Pelz
7. November 2014 at 09:40
Du hast nichts begriffen.
Dein „feministischer Maskulismus“ ist schädlich für Männer und die Gesellschaft insgesamt.
Christian
7. November 2014 at 11:50
Ich habe inhaltliche Kritik gebracht. Wo ist in dieser der Fehler?
Wolle Pelz
7. November 2014 at 12:30
Du schreibst am Thema vorbei.
Christian
7. November 2014 at 14:13
Ich habe dargestellt, warum Maas keine Definitionsmacht einbringen will. Das ist das Thema des Artikels oder?
armin
7. November 2014 at 14:53
Ich antworte mal im Namen von NICHT-Feminist, der Wolle möchte sich nicht mit Dir unterhalten, Du weißt warum.
1. Nein, Du hast eben dies nicht dargestellt und
2. ja, Du hast immerhin das Thema erkannt.
Du darfst Deine Ausführungen gerne einem Herrn Kachelmann oder einem Herrn Arnold unterbreiten. Es mangelt Dir an einem Empfinden für die praktische Umsetzung von gewissen Dingen.
derdiebuchstabenzählt
10. November 2014 at 13:50
Der Christian kann auch nicht erkennen, daß Gerichtsgutachten oft, sehr oft, schlecht sind. Er sagt einfach, es gebe eben immer schlechte Gutachten, gute würde auch teurer und ausserdem gebe es eben keine anderen Gutachter.
Zumal er in seinem langen Kommentar den Ist-Zustand beschreibt, es aber hier um einen zukünftigen geht … Juristen, immer am Thema vorbei …
armin
10. November 2014 at 13:57
Er ist völlig am Thema vorbei. Es ist schon heute so, dass viele Männer unschuldig verurteilt werden, weil die Beweislast schon jetzt inoffiziell beim Mann gesehen wird. Die Pläne der JustizminiterIn drehen die Sache dann bald völlig um. Das versteht der gute Herr Schmidt in seinem Wahn, ständig das Gute im Feminismus suchen zu müssen eben nicht.
Gesetze werden nicht ausgeführt, wie sie erscheinen sollen, sondern wie sie schwarz auf weiß auf dem Papier stehen. Man muss sich einfach nur zwei Dinge ansehen:
1. Wie ist die Realtität mit ihren Fehlurteilen gerade in diesem Bereich.
2. Was bedeutet „ohne Gegenwehr und Widerstand“.
Das ist ein ganz einfacher Vorgang. Ich glaube manche Leute sollten lieber bei ihren theoretischen Diskussionen bleiben als sich der Realität zu widmen.
Damit meine ich nicht Dich. Deine Impulse sind gut. 😉
Christian
10. November 2014 at 16:13
„. Die Pläne der JustizminiterIn drehen die Sache dann bald völlig um. “
Nein, sie ändern nur den Tatbestand ohne an der Beweislast des Staates etwas zu ändern. Die unschuldsvermutung ist nicht betroffen, die Tatbestandsanforderungen sind lediglich weiter geworden.
armin
10. November 2014 at 17:00
Ja, Du Schlaukopf:
Was folgt aus der Änderung des Tatbestands? Und jetzt gib Ruhe.
So langsam verstehe ich, warum gewisse Leute nicht mit Dir reden wollen.
derdiebuchstabenzählt
12. November 2014 at 02:27
Der liebe Christian kann ja seine Sachkenntnis an dieser Stelle einbringen:
http://www.strafakte.de/sexualstrafrecht/schutzluecke-kampagne/
Da könnte er unter Kollegen sein, die die Dinge doch nicht so leicht nehmen wie er … 🙂
Wolle Pelz
12. November 2014 at 06:26
Danke für den Link! Das einzige was ich an diesem Link kritisieren muss, ist die Sache mit dem Eindringen. Männer können demnach nicht durch Frauen so ohne weiteres vergewaltigt werden. Ansonsten geht der Artikel schon in die richtige Richtung.
Man kann Christians Meinung hier als idiotisch und gefährlich bezeichnen. Idiotisch, weil er die Konsequenzen entweder nicht sehen will oder absichtlich verleugnet und gefährlich, weil sie aufgrund seiner Position im Web als meinungsprägend zu sehen ist. Ich sehe seinen ganzen Blog insgesamt als eher zweifelhaft für die Sache der Männer und der Gleichberechtigung insgesamt an.
Er sollte lieber mit seinem Lieblingsdiskussionspartner diskutieren, als an anderer Stelle seine beschränkten Ansichten zu teilen. Dass er sich mir gegenüber persönlich in der Vergangenheit als äußert asozial dargestellt hat, steht auf einem anderen Blatt.
maddes8cht
14. November 2014 at 11:29
„Denn wenn es ein objektives Tatbestandsmerkmal ist, dann erfordert es natürlich – wie sich aus dem allgemeinen Teil des StGB ergibt – Vorsatz, wie jedes andere Tatbestandsmerkmal auch. Also kommt es auch darauf an, inwieweit der Täter davon ausgegangen ist, gegen den Willen zu handeln und dies muss ihm in einem Strafverfahren nachgewiesen werden.“
Genau da liegt der Fehler Deiner Betrachtung:
Ein objektives Tatsbestandsmerkmal erfodert keineswegs Vorsatz des handelnden.
Vielmehr werden Vorsatz oder Fahrlässigkeit eigenständig als subjektive Tatbestandsmerkmale mitbewertet.
Eine fahrlässige Handlung ist üblicherweise geringer zu gewichten als eine vorsätzliche. Dennoch kann auch eine Fahrlässige Handlung strafrechtlich erhebliche konsequenzen nach sich ziehen.
Fahrlässiges Inkaufnehmen des Todes eines Menschen lief bislang als fahrlässige Tötung.
Bislang gab es in unserem Strafrecht etwas wie eine „fahrlässige Vergewaltigung“ noch nicht.
Mit diesem Gesetz wäre das durchaus möglich.
Wie unten in meinem Beitrag geschrieben, ist dieses Gesetz dazu geeignet, jede Verführung zu Sex als Vergewaltigung zu definieren.
Der Verführer setzt sich über eine ursprünglich nicht vorhandene Zustimmung des „Opfas“ hinweg. Damit riskiert er also mindestens fahrlässig, das „Opfa“ gegen seinen ursprünglichen Willen zu Sexuellen Handlungen zu bewegen.
Das verührte Opfa verfügt damit grundsätzlich über sowas wie die Definitionsmacht, sich als vergewaltigt zu empfinden, und zwar eigentlich grundsätzlich immer, wenn die initiierung des Sex nicht vom Opfa ausging.
Wolle Pelz
14. November 2014 at 13:50
Du hast völlig Recht.
Christian verbreitet sein Rittertum an anderer Stelle.
Z. B. hier:
http://suwasu.wordpress.com/2014/11/14/definitionsmacht-wandert-sie-in-das-strafrecht-ein
derdiebuchstabenzählt
6. November 2014 at 14:44
So langsam nehme ich SPD-Wählen oder gar eine Mitgliedschaft dort persönlich, betrachte es als direkten Angriff auf meine Rechte als Mensch. Das ist doch nicht mehr lustig was diese Idioten sich leisten. 🙁
Wolle Pelz
6. November 2014 at 16:50
Nein, ist es nicht.
Die allermeisten Parteien sind untragbar geworden.