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Welt: Gerichtsurteil – Burka ist kein Menschenrecht

Wer sich in Europa das Gesicht vollkommen verschleiert, kann diesen Modebrauch nicht als Grundrecht einfordern. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden. Ein Verbot der Vollverschleierung könne für das demokratische Zusammenleben durchaus „notwendig“ sein. (…)

Modebrauch? Wer die Burka als „Modebrauch“ bezeichnet,
hält die Daltons auch für modische Trendsetter.

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(…) Geklagt hatte, wie meist in solchen Fällen, eine radikale Muslimin, die sich in ihrer belgischen Heimatgemeinde in Privatsphäre und Religionsausübung beschnitten sah. Notabene, in Belgien gilt seit Jahren ein Verhüllungsverbot.

Im Zuge von blutigem Terrorismus und zunehmend rabiatem Salafismus zog Frankreich nach, auch in den Niederlanden und Teilen der Schweiz gilt inzwischen das sogenannte Burkaverbot; Österreich änderte seine diesbezüglichen Gesetze erst vor knapp acht Wochen. Und was ist mit Deutschland?

Deutschland? Hier gehört der Islam doch zu Deutschland und Deutschland sollte froh über Kultur sein. Integrationsbeauftragte Özoguz spricht Deutschland jede eigene Kultur ab. Wer der Ansicht ist, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört, gilt als „rückwärtsgewandt“ und Demokratiefeind – Religionsfreiheit usw. Die Burka verstößt allerdings gegen die allgemein europäische Kultur und ist nicht nur etwas religiöses, sondern auch ein politisches Symbol.

Mit diesem Symbol lehnt man die hiesige Kultur ab und möchte sich auch nicht integrieren. Wer die Burka trägt zeigt, dass man nicht um eine Integration bemüht ist. Was sogar in Marocco funktioniert, hat es im islamophilen Deutschland schwer.

(…) Sogar in Marokko hat man nun Handel und Herstellung der Burka verboten. Vielleicht kann sich die hasenfüßige Bundesregierung ja in Nordafrika abschauen, wie man fundamentalistischem Islam wirksam entgegentritt. Ein Menschenrecht ist die Burka jedenfalls nicht.