Verharmlosung der islamischen Kinderehe als „Zweckehe“

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opposition24: Tagesspiegel und Klaus Klebrig verharmlosen islamische Kinderehe als „Zweckehe“

Es stimmt: Auch unter 18-Jährige dürfen in Deutschland heiraten, allerdings nur auf Antrag. Der Paragraph 1303 zur Ehemündigkeit stammt noch aus der Zeit, als man erst mit 21 Jahren volljährig wurde und zwar aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1898. (…)

 

armin

Keine Besonderen Schwerpunkte bei Faktum. Er schreibt über die Dinge, die ihn augenblicklich beschäftigen.

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