Humboldt Universität zu Berlin:
Ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit als Praktikum

Das Institut für Philosophie möchte Studierende, die sich ehren-amtlich in der Flüchtlingsarbeit engagieren oder dies in der Vergangenheit getan haben, unterstützen. Diese Arbeit kann künftig als Praktikum angerechnet werden, wenn sie im Kontext einer Organisation stattfindet, die die geleistete Arbeitszeit schriftlich bestätigt. Das ist auch rückwirkend möglich.

Im Rahmen der alten Studienordnungen muss dieses Praktikum einen Gesamtumfang von 300 Stunden haben und wird mit 10 Studienpunkten im BZQ-Bereich angerechnet.

Im verlinkten Artikel steht nicht mehr an Information.