Täter von Kandel offenbar volljährig

Die Junge Freiheit und der Spiegel berichten: Der Mörder der 15-Jährigen Mia aus Kandel ist offenbar älter als die angegebenen 15 Jahre. Er kann als Heranwachsender verurteilt werden.

Junge Freiheit: Mordfall in Kandel – Mutmaßlicher Täter wohl volljährig

Im Fall der getöteten 15 Jahre alten Mia V. aus Kandel deutet sich an, daß der mutmaßliche Mörder Abdul D. älter als von ihm behauptet ist. Einem Gutachten zufolge liegt das Alter des Asylbewerbers zwischen 18 und 20 Jahre. Damit gilt der Afghane als Heranwachsender und nicht als Erwachsener im strafrechtlichen Sinn, teilte die Staatsanwaltschaft Landau am Dienstag mit. Abdul D. hatte angeben, 15 Jahre alt zu sein.

Eigenen Aussagen zufolge hatte der Asylbewerber bei seiner Einreise nach Deutschland keine Ausweispapiere mit sich geführt und sein Geburtsdatum mit 1. Januar 2002 angegeben. Das wahrscheinliche Alter sei „circa 20“. Das absolute Mindestalter bestimmte der Sachverständige mit siebzehneinhalb Jahren. (…)

Spiegel: Tatverdächtiger ist vermutlich etwa 20 Jahre alt

(…) Laut dem Sachverständigen sei der mutmaßliche Täter mindestens 17,5 Jahre alt. Der afghanische Flüchtling gilt dem Gutachten zufolge nicht als Erwachsener im strafrechtlichen Sinn, da er vermutlich noch nicht 21 Jahre alt ist. Bei der Untersuchung seien auch Röntgenaufnahmen von Hand, Gebiss und Schlüsselbeinen angefertigt worden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schweigt der Verdächtige weiter zur Tat und sitzt nach wie vor in Untersuchungshaft. Ihm wird Mord zur Last gelegt. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. „Neben der Vernehmung von Zeugen dauert insbesondere die Auswertung der bei dem Beschuldigten sichergestellten Mobiltelefone an“, erklärten die Ermittler.

Offiziellen Angaben zufolge war der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt erst 15 Jahre alt. Unter anderem der Vater des Opfers hatte dies bezweifelt. Laut Staatsanwaltschaft hatte der junge Afghane eigenen Angaben zufolge keine Papiere und sein Geburtsdatum mit dem 01.01.2002 angegeben. Das Gutachten sei notwendig gewesen, da somit keine gesicherten Angaben zum tatsächlichen Alter vorgelegen hätten, hieß es. (…)

 


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