Rechtsprechung: Islamophilie im Arbeitsrecht

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Rechtsprechung:

Islamophilie am Arbeitsplatz

bei Amazon

Der Hintergrund-Verlag stellt ein Buch zu einem aktuell gewordenen Thema vor. Es geht um die immer mehr um sich greifende islamophile Rechtsprechung im Arbeitsrecht.

Der Autor des Buches Gebetspausen am Arbeitsplatz Erwartungen gefluechteter Muslime: Basiswissen fuer Arbeitgeber, Rainer M. Wolski, war international als Firmenberater tätig. Innerhalb seiner Tätigkeiten beriet er auch deutsche Firman, wie mit Angehörigen unterschiedlicher Religionsgemeinschaften umzugehen sei.

Islamische Sonderwünsche am Arbeitsplatz

Rainer M. Wolski zeigt in seinem Werk

  1. bereits ergangenene islamophile Arbeitsurteile deutscher Gerichte,
  2. islamische Normen für das Arbeitsleben eines Moslems und
  3. mögliche weitere Forderungen islamischer Arbeitnehmer

auf.

Weitere behandelte Themen

  • mögliche weitere Forderungen
  • islamische Grundlagen
    • unterschiedliche muslimische Glaubensrichtungen
    • Grundlagen aus dem Koran
    • Geschlechtertrennung im Islam
  • Verhältnis des Islams zu Christen, Juden etc.

Näheres zum Buch auf der Seite des Hintergrund-Verlags. Das Buch bei Amazon.

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Übersicht der Kurznews und Links

Kürzliche Nachrichten

armin

Keine Besonderen Schwerpunkte bei Faktum. Er schreibt über die Dinge, die ihn augenblicklich beschäftigen.

Blog Comments

Sehr geehrter Herr Jacobs,

ich habe jetzt ein 2. Buch zum Thema geschrieben und bei Amazon veröffentlicht:

Das „Kopftuch-Urteil“ des EuGH und seine Auswirkungen auf die Integration von 6 Mio. Muslimen in Deutschland

Im Klappentext heisst es dazu:
Am 14.03.2017 verkündete der EuGH das Urteil C-157/15 und
ermöglichte Privatunternehmen grundsätzlich die Wahl zwischen
Religionsfreiheit oder unternehmerischer Freiheit am Arbeitsplatz.

Über 22 Mio. Arbeitgeber in 27 EU-Ländern können jetzt eine
Neutralitätsregel aufstellen und ihren Mitarbeitern mit
Sichtkontakt zu Kunden der Firma verbieten: „Am Arbeitsplatz
sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder
religiösen Überzeugungen zu tragen und/oder jeglichen Ritus, der
sich daraus ergibt, zum Ausdruck zu bringen“.

Die Regierungserklärung der CDU/SPD-Koalition von 2006,
„Der Islam ist Teil Deutschlands und Teil Europas …“ und die,
2015 aus diesem Grund geforderte Umverteilung muslimischer
Flüchtlinge, wurden durch den EuGH damit in praxi beendet.

Auch in Deutschland bestimmen jetzt Unternehmer – und nicht
mehr CDU und SPD – ob der Islam Teil ihrer Firmenkultur ist.
Das Tragen von Kopftuch und Vollverschleierung, Moschee-
Besuch am Freitag, bezahlte Gebetspausen und Minderleistung
beim Fasten im Ramadan entscheiden jetzt Arbeitgeber.

Für 3,7 Mio. Betriebe werden aus Praktikersicht erstmals beide
Optionen ausführlich beschrieben. Im Falle von Religionsfreiheit
am Arbeitsplatz wird gezeigt, wie nachhaltig religiöse muslimische
Mitarbeiter die Gewinn- und Verlustrechnung beeinflussen.

Damit werden im Jahr 2020 ca. 90 % der Firmen eine Neutralitäts­
regel haben und keine religiösen Muslime mehr beschäftigen. Diese
müssen dann vom Steuerzahler alimentiert werden. Wird aus der
„Willkommenskultur“ ein Albtraum per Steuerbescheid?

Gern sende ich Ihnen eine pdf. Leseprobe zu.

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