LTO: „Frau­en­för­de­rung in NRW ver­fas­sungs­widrig“

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Legal Tribune Online:
Frau­en­för­de­rung in NRW ver­fas­sungs­widrig

Die seit dem 1. Juli 2016 im nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetz enthaltene Vorschrift zur Frauenförderung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am Dienstag in sechs Musterverfahren entschieden (Urt. v. 21.02.2017, Az. 6 B 1109/16). Beförderungsentscheidungen können danach nicht auf die Neufassung des § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz (LBG) NRW gestützt werden, weil diese den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bestenauslese verletze. (…)

Zumindest scheinen Teile der Justiz noch nicht ideologisch verseucht zu sein. Beim Verfassungsgericht mit Susanne Baer kann man dies allerdings ausschließen.

armin

Keine Besonderen Schwerpunkte bei Faktum. Er schreibt über die Dinge, die ihn augenblicklich beschäftigen.

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