Blut - Faktum Magazin

Kriminelle Flüchtlinge:
Deutliche Worte eines Richters

Ein weiterer Artikel zur „Flüchtlingskriminalität“ macht gerade die Runde in den sozialen Netzwerken.

blastingnews:
Schreckens-Tour: Deutliche Worte eines Richters an zwei kriminelle Flüchtlinge

Nach einer Orgie der Kriminalität, kam es zu einem unsagbar brutalem Verbrechen.

(…) Mehrere Polizeieinsätze pro Woche wurden durch das unbeherrschte Verhalten des 35-Jährigen notwendig. Es gab nach Zeugenaussagen im Kreis Oberberg keinen Polizisten oder Sanitäter, der ihn nicht kannte.

Gnadenloser Vernichtungswille
Am 7. März 2017 kam es dann zu einer furchtbaren Gewalteskalation gegenüber einem 31-jährigen Mitbewohner. Die Hintergründe konnte das Gericht nicht aufklären, es werde aber von einem Streit über ein Drogengeschäft ausgegangen, so der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Michael Bern, bei der Urteilsverkündung. Das Gericht befand die beiden Männer des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig. Die Männer hätten ihr Opfer mit „ungeheurer Brutalität und selten anzutreffendem Vernichtungswillen“ geschlagen, mit einem Feuerlöscher und Gas traktiert und immer weiter gegen den Kopf des Opfers getreten, obwohl der 31-Jährige am Ende wehr- oder bewusstlos am Boden lag. Das Opfer landete im Koma auf der Intensivstation und drohte sein Augenlicht zu verlieren. (…)

Die Durchsetzung deutschen Rechts ist eine Farce.

(…) Sie seien nach Deutschland illegal eingereist, durch mindestens drei sichere Länder, und hätten hier angegeben, dass ihre Rechte in ihrem Herkunftsland verletzt würden. (…)

Der Artikel ist ein gutes Beispiel, was in Deutschland nicht erst seit Angela Merkels Grenzöffnung falsch läuft.

Deutliche Worte des Richters

(…) Der Richter fand sehr deutliche Worte: „Noch ist Deutschland ein #Rechtsstaat. Diese Tat erfordert eine deutliche Antwort des Staates.“ Und die Antwort des Gerichts fiel deutlich aus: 6,5 Jahre für Mohammad N. und acht Jahre für Adil E., welcher bei der Urteilsverkündung ausgeschlossen worden war. E. hatte sich vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal eine regelrechte Schlacht mit den Sicherheitsbeamten geliefert. (…)


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