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Fake News: „Stärkere Ausbreitung des Virus durch Anti-Lockdown-Demos“
By Balthazar Vanitas / 9. Februar 2021
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Keine Besonderen Schwerpunkte bei Faktum. Er schreibt über die Dinge, die ihn augenblicklich beschäftigen.
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Blog Comments
Wolf Jacobs
31. Dezember 2016 at 09:06
Bei uns ging es bereits seit Herbst 2014 um die Verschärfung des Sexualstrafrechts. Die Frau hat juristisch gesehen die Handhabe, jeden Sexualakt nachträglich als Vergewaltigung darzustellen. Wie sehr sich nun die Quote Falschbeschuldigungen – die es zweifellos in hohem Maße ohnehin gab – erhöht, bleibt abzuwarten. Es müssen wohl ein paar Männer über die Klippe springen.
Verdächtig leise war zu diesem Thema die deutsche Männerrechtler-Szene, die sich lieber in Selbstbeweihräucherung ergeht. Das ist gerade beim „linken Flügel“ so.
Atze
31. Dezember 2016 at 10:49
Eigentlich ist es noch schlimmer, die Frau braucht eine sexuelle Handlung mit einem Mann nicht „nachträglich als Vergewaltigung darzustellen“ nach momentaner Gesetzeslage ist so etwas immer Vergewaltigung seitens des Mannes, es ein denn es liegt ein aktiv gegebenes, gerichtsverwertbares Einverständnis der Frau vor.
Die Theorie von gelebter Sexualität auf der das Gesetz basiert ist folgende: – Achtung, ironiefreie Zone (ehrlich)-
1. Jede Frau ist in Bezug auf Sexualität eine unbefleckte, verehrungswürdige Madonna, sprich sie hat absolut keine.
2. Jede Form von Sexualität wird von außen, durch einen schmierigen Kerl an die Frau herangetragen. Das ist jetzt endlich, Göttin sei Dank grundsätzlich strafbar.
3. Die Frau reagiert in jedem Fall auf männliche Sexualität mit dem Aufbau von Widerstand.
Ähnliche Einschätzungen von Sexualität sind aus der Europäischen Geschichte von pathologisch gestörten, religiösen Fanatikern bekannt.
Damit ist für mich das neue Sexualstrafrecht, – immer noch völlig ohne Ironie – genauso fest in der Realität verwurzelt wie der „malleus maleficarum“ und wahrscheinlich auch genauso gefährlich.
Ich verfolge eure Website erst seit diesem Jahr, sie ist inzwischen eine meiner regelmäßig genutzten Bezugsquellen für Nachrichten geworden. Ihr leistet wirklich gute Arbeit, danke dafür.
Wolf Jacobs
31. Dezember 2016 at 14:04
Vielen Dank. 😉
Gerade ist es hier noch ein wenig stressig. Ich betreue ja mehrere Webpräsenzen…
Falls Dir mal danach ist, einen Artikel zu schreiben: Wir nehmen den gerne.
Gruß und eine guten Rutsch
wolle
Atze
31. Dezember 2016 at 01:21
Nach dem neuen Sexualstrafrecht ist der Typ jetzt geliefert. Das neue Recht stellt jede mit einer zweiten Person (gemeint in der Praxis ist weibliche Person) ausgelebte männliche Sexualität unter Strafe.
Mein Mitleid hält sich aber in diesem Fall in Grenzen, da dieses Gesetz, das jeden sexuell aktiven Heteromann vollkommen den Launen seiner Partnerin ausliefert, maßgeblich von den Grünen vorangetrieben wurde. Sozusagen selbst Schuld der junge Mann, soll demnächst besser aufpassen wen er sich in Bett holt und zwar in jeder Hinsicht.
Das neue Gesetzt hab ich gelesen. Ich bin zwar kein Jurist, aber trotzdem geübt den Sinn von Texten zu erfassen:
§ 177 StGB Artikel 2 Absatz 1 geht stillschweigend davon aus, dass sich gegen sexuelle Handlungen (bei Frauen) grundsätzlich ein Widerstand aufbaut. Sollte dieser Widerstand (der Frau) aus welchen Gründen auch immer, z. B. wie im vorliegendem Fall durch Alkohol nicht aufgebaut werden, und jemand (ein Mann) nutzt das aus, dann ist das auch ohne „nein heißt nein“ eine Straftat.
Mit „nein heißt nein“ hat das neue Gesetz rein gar nichts zu tun. Männliche Sexualität ist i m m e r strafbar. Obwohl an keiner Stelle im Gesetzestext männlich oder weiblich erwähnt wird kann man durch den gesellschaftlichen Konsens, dass sowohl Gewalt als auch Sexualität immer ausschließlich von Männern ausgeht, sicher sein, dass im Gerichtssaal alles seine feministische Ordnung bekommt.
Die einzige Möglichkeit diesem Irrsinn zu entkommen bietet §177 Artikel 2 Absatz 2.. Bei aktiver Einwilligung der Frau, die im vorliegenden Fall natürlich in beweisbarer Form zu präsentieren wäre, ist man als Mann vom Haken.
Fazit:
1. Holt euch bei jeder erotischen Handlung mit einer Frau ihre schriftliche Einverständniserklärung.
Oder
2. Verzichtet auf Sex mit einer Frau.
Oder
3. Falls euch jemand fragt ob ihr Sex mit einer Frau hattet, behauptet ihr überzeugend das ihr keine Ahnung habt was Sex überhaupt ist.