Genderwahn - Faktum Magazin

Kein Genderwahn:
Sparkassen-Kundin muss sich Kunde nennen lassen

Spiegel Online berichtet über ein vernünftiges Urteil des BGH.

BGH-Urteil – Sparkassen-Kundin muss sich Kunde nennen lassen

Marlies Krämer wollte durchsetzen, dass sie von ihrer Sparkasse als Kundin angesprochen wird – nicht als Kunde. Doch der Bundesgerichtshof hat ihr Gesuch abgelehnt.

Die Dame war bereits für einigen Genderwahn verantwortlich:

(…) Die Seniorin hatte zuvor Rechtsstreitigkeiten für sich entschieden: So verzichtete sie in den Neunzigerjahren so lange auf einen Pass, bis sie als „Inhaberin“ unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs. Davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet. (…)

Es ist erstaunlich, dass der Genderwahn einmal in seine Schranken gewiesen wurde.


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