Hinter dem fürchterlichen Titel

Bundeskanzla Makel und da Mörda: Gesetze gendern, aber richtig!

verbirgt sich ein brauchbarer Artikel.
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Bundeskanzla Makel und da Mörda: Gesetze gendern, aber richtig!

In Deutschland gibt es über 200 Gender-Professuren. Am Bundesverfassungsgericht wurde die juristische Kompetenz durch Gender-Wissen ergänzt. Und selbst Grundschüler lernen schon, dass Geschlecht nur ein soziales Konstrukt ist. Lediglich beim Gesetzgeber hapert es noch. Es gibt aber durchaus innovative Verbesserungsvorschläge.

Der Täter, der Teilnehmer und der Mörder – diese Bezeichnungen finden sich noch immer im Strafgesetzbuch. Eine solche „Häufung maskuliner Personenbezeichnungen“ kann, wie es im vom Bundesjustizministerium herausgegebenen „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ heißt, schnell „den Eindruck erwecken, Frauen würden übersehen“ .

Besser ist es daher, so die Empfehlung in dem Handbuch, „Frauen direkt anzusprechen und als gleichermaßen Betroffene sichtbar zu machen“, etwa durch sog. „Paarformen“, also die Nennung der männlichen und der weiblichen Bezeichnung.