
Bundesverfassungsgericht
Anti-AfD Propaganda
für die Bundesregierung verboten.
Dass man für selbstverständliche Dinge das Verfassungsgericht braucht, ist der Bessermenschenkultur geschuldet. Politische Korrektheit gilt nur für die „Guten“. Das Bundesverfassungsgericht korrigiert.
Immerhin zeigt dies, dass das Bundesverfassungsgericht noch in Teilen korrekt arbeitet.
Bundesbildungsministerin Wanka hat 2015 mit ihrem Aufruf zum Boykott einer AfD-Demonstration gegen die Neutralitätspflicht verstoßen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Bundesminister und andere Regierungsmitglieder müssen sich im parteipolitischen Meinungskampf zurückhalten und dürfen auf diffamierende Angriffe nicht in gleicher Weise reagieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Die amtierende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka habe demnach mit einer Presseerklärung gegen die AfD gegen das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder verstoßen. Mit ihrer Pressemitteilung „Rote Karte für die AfD“ habe die CDU-Politikerin das Recht der Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, gaben die höchsten Richter damit einer Klage der AfD statt. (…)
Blog Comments
merkel feind
27. Februar 2018 at 11:37
Schön wenn man es richterlich so formuliert – doch eigentlich bedurfte es nicht zu dieser Feststellung. Denn, Bundespolitiker kennen die Grundsätze ihres Tuns zu denen sie moralisch verpflichtet sind, dass einige bewusst dagegen verstoßen ist dem schlechten Charakter solcher Leute geschuldet und haben in der Bundespolitik oder überhaupt in volksvertretende Gremien nicht zu suchen. Nun geht dies seit der Gründung der AfD pausenlos. Angefangen von Gabriel, Steinmeier oder Schulz – alle hetzen sie. Der Grund ist natürlich schon millionenfach durchdiskutiert wurden. Fazit: Solche Politiker – egal ob Landesebene oder Bundesebene – sollten generell bei Hetze oder Beleidigungen temporär ausgeschlossen oder mit hohem Strafgeld für Gemeinnützige Zwecke abgestraft werden