Böse „Überraschung“?
Flüchtlingsbürgen sollen zahlen

Auch wenn der Deutschlandfunk es als „böse Überraschung“ darstellt: Wer bürgt, kann auch zur Rechnung gezogen werden. Das gilt auch für den Bessermenschen. Das lernt man bereits als Heranwachsender.

Deutschlandfunk: Rechnungen von Sozialämtern und JobcenternFlüchtlingsbürgen sollen zahlen

Personen, die für Flüchtlinge gebürgt haben, erleben teilweise eine böse Überraschung: Sozialämter und Jobcenter wollen rückwirkend die Lebenshaltungskosten von Flüchtlingen erstattet bekommen. In Bonn haben sich Betroffene zusammengeschlossen – es geht offenbar um Forderungen von bis zu 100.000 Euro. (…)

Bei Bürgschaften innerhalb der eigenen Familie ist der gute, weltoffene, vorwärtsgewandte, ewigmorgige Deutsche vorsichtig. Geht es aber darum, sich selbst pseudo-moralisch zu erhöhen, setzt ein blinder Aktivismus ein, man geht eine Bürgschaft ein. Man verlässt sich da voll und ganz auf die Übernahme durch den Staat. Tja, die Frage wäre nur, warum übernimmt der Staat nicht von Anfang an? Eine Bürgschaft hat seinen Sinn und dieser gilt für jeden.

Es bleibt zu hoffen, dass hier ebenfalls endlich geltendes Recht angewandt wird.

(…) „Viele von uns haben ja Verpflichtungserklärungen abgegeben, zu einem Zeitpunkt, als die politische Landschaft noch ein wenig anders war, als sie heute sich darstellt. Das Wort Willkommenskultur wird heute nur noch wenig verwendet.“ (…)

Was hat man wohl zu Nazis gesagt, die sich auf eine „andere politische Landschaft“ berufen haben? Zumal auch in der Bessermenschen berauschten Willkommenskultur an deutschen Bahnhöfen Bürgschaften nach wie vor gesetzlich geregelt waren. Sich auf eine Stimmung zu beziehen, dient lediglich dazu, stimmungsbezogen gesetzliche Grundlagen ad absurdum führen zu wollen.

(…) [Jobcenter & Co.] Denn: Diese fordern nun Geld zurück. Wie von der etwa Mitte 40-jährigen Frau, die ihren Namen nicht im Radio hören will. Auch sie hat für sieben Personen gebürgt, Familie, Eltern, Geschwister. Und ging – wie alle hier im Raum – davon aus, dass diese Bürgschaft mit der Änderung des Flüchtlingsstatus erlischt (…)

Wenn man für 7 Personen bürgt, sollte man sich vorab schlauer machen. „Davon ausgehen“ ist ein schlechtes Argument vor dem Gesetz.

Die Gesetzesänderung, um die es geht, bezieht sich auf Forderungen, die man in Kauf genommen hat.

(…) Die Ursache für die nun aufkommende Unsicherheit liegt an einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016: Die Große Koalition verschärfte damals die Regeln für den Zuzug nach Deutschland: „Eine Verpflichtungserklärung erlischt nicht durch eine Änderung des Aufenthaltsstatus„, heißt es seitdem in Paragrafen 68 des Aufenthaltsgesetzes. Verpflichtungen, die vor dem 6. August 2016 eingegangen wurden, enden nach drei, die anderen nach fünf Jahren. Im Januar 2017 wurde dies zudem vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. (…)

Wieso wenden sich die Bürgen nicht an die Geflüchteten selbst? Wertvoller als Gold sind sie allemal, finden ständig Geldbörsen samt Geld und sind wichtig für die deutsche Industrie als Fachkräfte. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden? Es ist natürlich leicht zu bürgen, wenn jemand anderes die Rechnung zahlen soll.


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