Berlin - Faktum Magazin

Berlin –
Kriminelle staatliche Personalpolitik: Generalstaatsanwältin auf Lebenszeit

Rot-Rot-Grün ernennt eine Frau gegen die Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt laufen zur Generalstaatsanwältin.

Der linke Tagesspiegel berichtet im heutigen Newsletter:

Morgen ernennt der Senat Margarete Koppers zur Generalstaatsanwältin auf Lebenszeit – obwohl gegen die frühere Polizeivizepräsidentin seit April 2017 ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen in der Schießstandaffäre läuft. Möglich wird die Ernennung, weil es kein Disziplinarverfahren gegen sie gibt – laut Innenverwaltung war das als „nicht zwingend notwendig“ erachtet worden. Doch das widerspricht einer seit 2007 geltenden Geschäftsanweisung „für die gesamte Polizeibehörde“, der zufolge bereits ein „disziplinarrechtlich erheblicher Sachverhalt“ vorliegt, wenn „Tatsachen, die den Gegenstand eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens bilden, bekannt werden“ und der „betroffene Beamte als Beschuldigter“ geführt wird. Heißt: Ein Disziplinarverfahren ist zwangsläufig. Eigentlich.

Bis zum Abschluss der Ermittlungen ruht ein solches Verfahren in der Regel, um der Justiz nicht vorzugreifen. Doch genau das tat Innensenator Andreas Geisel, für den „kein Fehlverhalten erkennbar“ ist: Der Weg für Koppers an die Spitze der Staatsanwaltschaft war damit frei. Doch auch Justizsenator Dirk Behrendt selbst, der die Ernennung von Koppers vorschlägt, schrieb einem von den Schießstand-Schadstoffen betroffenen Beamten im Januar 2018: „Grundsätzlich führt die Anzeige einer innerdienstlichen Straftat gegen einen Beamten immer zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens.“ Was dort nicht stand: Es sei denn, es passt dem Senat nicht in die Personalplanung.

Zuvor: Ein Gerichsverfahren und eine offensichtliche parteipolitische Personalie –
[Morgenpost] Margarete Koppers wird Berlins neue Generalstaatsanwältin

 (…) Die nun möglich gewordene Ernennung Koppers bleibt politisch aber weiter umstritten. Bereits am 1. September sollte sie das Amt der Berliner Chefanklägerin übernehmen. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte dem Senat die Personalie vorgeschlagen. Koppers sei die „beste Kandidatin“, teilte der Senator am Donnerstag mit, das Verwaltungsgericht habe dies bekräftigt. „Berlin bekommt nun eine unerschrockene und tatkräftige Generalstaatsanwältin“, so Behrendt. Für den rechtspolitischen Sprecher der Linken, Sebastian Schlüsselburg, ist die Entscheidung des Gerichts „eine schallende Ohrfeige für alle, die im vergangenen Jahr versucht haben, Frau Koppers mit Dreck zu bewerfen“.

Womit Schlüsselburg die Oppositionsfraktionen im Abgeordnetenhaus meinen dürfte. Sie vermuten weiterhin „grünen Filz“ und werfen dem Senator vor, er habe unzulässig in das Auswahlverfahren eingegriffen. Für Kritik sorgt vor allem, dass Behrendt die noch von seinem Amtsvorgänger Thomas Heilmann (CDU) eingesetzte Auswahlkommission ausgetauscht hatte. Zur Anhörung der Kommission von Heilmann war Koppers aus gesundheitlichen Gründen nicht erschienen.

Laut Gericht war der Austausch der Kommission aber nicht verfahrensfehlerhaft. Eine solche Vorgehensweise sei vom „organisatorischen Gestaltungsspielraum des neuen Senators gedeckt gewesen“. Zweifel an der gesundheitlichen Eignung Koppers hätten möglicherweise 2016, nicht aber zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bestanden.

Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt

Die Opposition aus CDU, FDP und AfD kritisiert auch, Koppers fehle die erforderliche Qualifikation, weil sie zwar Juristin sei und als Richterin gearbeitet habe, aber nie in der Staatsanwaltschaft. Der AfD-Abgeordnete Karsten Woldeit sprach deshalb sogar von „Filz wie in einer Bananenrepu­blik“. Und: Sollte Koppers Generalstaatsanwältin werden, hätte sie die dienstliche Aufsicht über die gegen sie geführten Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt.

Tatsächlich liegen mehrere Anzeigen gegen Koppers vor. Sie soll von gesundheitsgefährdenden Schadstoffbelastungen an Schießständen der Berliner Polizei gewusst, aber nichts dagegen unternommen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Das Ermittlungsverfahren soll weitergeführt werden, nur nicht unter Zuständigkeit von Koppers. Für die Opposition ein nicht hinnehmbares Vorgehen. Sie fordert, dass Justizsenator Behrendt die 55-Jährige nicht ernennt, und flüchtet sich in Ironie. „Wenn Frau Koppers tatsächlich ernannt werden sollte, ist das ein guter Tag für die Berliner Polizei: Die strafrechtliche Verantwortung in der Schießstandaffäre ist ebenso zu klären wie die Handhabung medizinischer Daten bei der Polizeiverwaltung“, sagte der FDP-Abgeordnete Marcel Luthe. (…)

Berliner Zeitung: Margarete Koppers ist eine umstrittene Wahl

Ermittlungen gegen die Polizeiführung (…)

Und dann gibt es eben noch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Polizeiführung wegen der sogenannten Schießstandaffäre. Zahlreiche Schießstände der Polizei sind wegen maroder Lüftungstechnik geschlossen, weil Trainer und Polizisten über Gesundheitsprobleme klagen. (…)

Dabei soll es gerade zwischen dem CDU-Mann Kandt und Koppers, die als den Grünen nahe stehend gilt, immer wieder Streit geben. Es krisele zwischen beiden, wird kolportiert. Angeblich, weil Koppers gern selbst Präsidentin wäre – und weil es im vergangenen Jahr Streit im Umgang mit dem Autonomenprojekt Rigaer Straße gegeben habe. Koppers gilt als ruhig und freundlich, aber sehr entschieden – andere sagen beratungsresistent. Koppers wird auch verantwortlich gemacht für familienfeindliche und krank machende Arbeitszeitregelungen; sie habe Hinweise von Personalvertretern ignoriert, lautet die Kritik. (…)

Andere sind froh, sie endlich los zu sein

Aus den Querelen um das Besetzungsverfahren halten sich die Polizeigewerkschaften offiziell raus. Aber sie und auch manch hochrangiger Polizeiführer sind froh, dass Koppers geht. Entsprechend vergiftet fallen die Statements der Gewerkschaften aus: „Wir sind sehr froh, dass Frau Koppers eine neue Aufgabe für sich gefunden hat, sie hat es sich verdient“, sagt Kerstin Philipp von der Gewerkschaft der Polizei. „Es ist kein Geheimnis, dass wir mit ihren Entscheidungen bei der Umgestaltung unserer Polizei und beim Umgang mit dem Personal nicht immer einverstanden waren und im Interesse unserer Kollegen eher andere Wege eingeschlagen hätten. Wir wünschen ihr alles Gute.“ (…)

Das ist Rot-Rot-Grün in Berlin – da wird man auch etwas, wenn Ermittlungsverfahren gegen einen laufen. Leiterin der Ermittlungsbehörde, obwohl gegen einen selbst Ermittlungen laufen.

Als erwischter Dieb wird man natürlich auch Kaufhausdetektiv.


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