BVV in Berlin: Anträge, Anfragen und Kenntnisnahmen nur noch in gegenderter Sprache

Die Volksvertretung der Berliner Bezirke (BVV) dreht feministisch-genderistisch am Rad:

Anträge, Anfragen und Kenntnisnahmen nur noch in gegenderter Sprache

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV-Mitte soll ihre Geschäftsordnung im § 25 in einem neuen Punkt (3) dahingehend zu ändern, dass dort formuliert wird:

In der Tagesordnung können nur Drucksachen behandelt werden, die eine gegenderte Sprache, also eine Berücksichtigung der Geschlechter, beachten. Drucksachen, die beispielsweise nur die männliche oder nur die weibliche Form benutzen, können nicht Bestandteil der Tagesordnung einer BVV sein. Das gilt auch bei der Einreichung von dringlichen Drucksachen. Gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung – Allgemeiner Teil (GGO I) § 2 (2) ist eine Geschlechtsform nur dort zulässig, wo auch nur eine gemeint ist. “

Begründung:

Die Berücksichtigung der Geschlechter, auch in Schrift und in formulierten Texten, sollte auch in der BVV zur Normalität gehören. Diese Wertschätzung der Geschlechter sollte auch durch die BVV vollzogen werden.

Anträge, die sich also einer korrekten Sprache bedienen, sollen ausgeschlossen werden. Menschen mit Sprachproblemen werden dementsprechend ausgeschlossen, da eine Sprache im Sinne des Gender Mainstreamings zu komplex für sie ist.

Rot-Rot-Grün in Berlin ist schädlich. Im englischsprachigen Raum bezeichnet man Feminismus als Krebs.