Gerechtigkeit - Justiz - Faktum Magazin

Sexualstrafrecht in Schweden:
Die „totale“ Zustimmung erforderlich

Schweden hat ein neues Sexualstrafrecht nach dem Grundsatz: „Ja heißt ja.“

Die „me too“-Debatte – oder sollte man sagen Kampagne? – ist noch nicht lange verhallt, da treibt sie hässliche Blüten in Form eines neuen Gesetzes, das Sexualpartnern eine Einwilligung abverlangt: Das sogenannte Einverständnisgesetz ist seit gestern geltendes Recht in Schweden.Strafakte.de: Sexualstrafrecht - Ja heißt ja?

Strafakte.de berichitet über ein neues Gesetz zum Sexualstrafrecht in Schweden. Die Neuregelung des Sexualstrafrechts in Deutschland hat bereits weitere Unklarheiten geschaffen, da die „Nein heißt nein“-Grundlage zur Beurteilung von Sexualstraftaten erweitert wurde, dass so mancher Sexualakt im Nachhinein umgedeutet werden kann. In Schweden geht man einen Schritt weiter: Hier ist nun die ausdrückliche Zustimmung zu sexuellen Handlungen erforderlich.

Die neue Situation in Schweden

(…) In Schweden sieht die Lage nun anders aus: Auch wenn der eine Partner beim Sex zwar bei vollem Bewusstsein war und sich lediglich „passiv“ verhielt, kann dieser im Nachhinein geltend machen, nicht eingewilligt zu haben. Die Konsequenz: Der Sexualpartner könnte wegen dieser Sache, die dann als Vergewaltigung gelten würde, zu einer Haftstrafe verurteilt werden. (…)

Wie weist man eigentlich nach, dass der Sexualpartner eben nicht passiv war?  Man könnte nun sagen: „Sollen sich doch die Juristen mit dieser Frage beschäftigen!“.
Allerdings: Eine Verurteilung wegen Vergewaltigung aufgrund einer Falschbeschuldigung ist eine ernste Sache, die ohnehin schon zu Genüge vorkommt.

Dass jemand – zumeist Frauen – im Nachhinein den Sexualakt bedauern und innerlich die Zustimmung am liebsten Zurückziehen ist kein Geheimnis. Was nun, wenn es in einem solchen Fall zum Vergewaltigungsvorwurf kommt und der Beteiligte nachweisen muss, dass es eine Zustimmung gab? In Schweden kommt eine kostenpflichtige Smartphone-App ins Spiel, die allerdings auch nicht jeden Fall abdeckt.

(…) In Schweden beginnt nun die Debatte, wie man das gegenseitige Einverständnis dokumentieren kann, um auch noch Jahre später beweisen zu können, dass beide dies vollumfänglich wollten. Die Rechtsanwältin Baharak Vaziri hat deshalb eine kostenpflichtige Smartphone-App namens „Libra“ entworfen, bei der jeder auf seinem Gerät seine generelle Zustimmung erteilt und diese dann gespeichert wird. Da kommt es aber schon wieder zu dem Problem, dass nicht konkret festgelegt wird, auf welche sexuellen Handlungen sich dieses Einverständnis konkret bezieht. (…)

Hoffentlich kein Vorbild für andere Länder

Zu hoffen bleibt, dass das schwedische Modell keine Schule macht. Schweden hat eine feministische Regierung; daher ist die Verabschiedung dieses Gesetzes nicht verwunderlich. In radikalfeministischen Kreisen bereits jeglicher Sexualakt mit einm Mann als Vergewaltigung gilt. („Der Mann penitriert die Frau!„)

Spontaner Sex ist in Schweden nun nicht mehr unproblematisch – man sollte die Zustimmung des Partners dokumentieren, um möglichen Vergewaltigungsvorwürfen aus dem Weg zu gehen. Was bleibt ist das Problem der Dokumentation: Filmisches Festhalten birgt andere Probleme in sich. Nicht jeder möchte Darsteller in einem Porno sein.

Es ist befremdlich, wenn der Staat den Sexualakt auf diese Art und Weise gesetzlich regelt. Es ist ein massiver Eingriff in das Privatleben seitens des Staates. Auf der anderen Seite werden Sexualstraftaten von einem Täterkreis verschwiegen, die sich ohnehin nicht ans Gesetz halten.