Auge - Frau - Faktum Magazin

Freiberg: Zuzugsstopp für Flüchtlinge?

Die Stadt Freiberg in Sachsen ist an der Grenze von „Wir schaffen das!„. Die Stadt hat ihre Kapazitätsgrenzen bezüglich der Aufnahme von s. g. Flüchtlingen erreicht. Sie kann keine weiteren mehr aufnehmen. Am 1. Februar stimmt der Stadtrat vorausichtlich darüber ab, ob ein Zuzugsverbot bis zum 31. Dezember 2019 in Kraft treten und beantragt werden soll.

(..) In Niedersachsen war bereits im Oktober 2017 ein Erlass in Kraft getreten, der anerkannten und aufgenommenen Flüchtlingen untersagt, wegen der hohen Zuwanderung ihren Wohnsitz in Salzgitter zu wählen. Bald darauf weitete Niedersachsen das Zuzugsverbot auf die Städte Delmenhorst und Wilhelmshaven aus. Das Land Brandenburg hatte in der vergangenen Woche entschieden, zunächst keine Flüchtlinge mehr nach Cottbus zu schicken. Hintergrund dort waren auch teils gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Flüchtling (…)

Quelle: Freiberg: Nächste deutsche Stadt verlangt Zuzugsstopp für Flüchtlinge – FOCUS Online

Die Welt berichtet u. a. über die Gründe für den gewollten Stopp

Zuzugsstopp ein Schlüssel für erfolgreiche Integration

Keine Kita-Plätze, zu wenig Klassenräume in den Schulen. Freiberg in Mittelsachsen will einen Zuzugsstopp für Flüchtlinge. Der Oberbürgermeister sieht die Kapazitätsgrenze erreicht: „Wir brauchen eine Pause.“

Die Menschen unterzubringen, ist die eine Sache. Eine andere Sache ist es, deutschen Gesetzen entsprechend, die Möglichkeiten der Kinderbetreuung und Schulbildung zu gewährleisten. Da stößt eine Stadt schnell an ihre Grenzen. In vielen Städten sind die Schulplätze für autochthone (eingeborene, angestammte) Kinder bereits Mangelware.

In Freiberg leben 2.000 „Flüchtlinge“ und Asylsuchende. Dies entsprecht fünf Prozent der Einwohner. Es sind ungefähr 70 Prozent der Asylsuchenden des Landkreises in der Stadt.

Voraussetzung für ein Zuzugsverbot

Laut Aussagen des Innenministeriums ist ein Verbot des Zuzugs möglich. Wenn durch ein Verbot des weiteren Zuzugs, soziale und gesellschaftliche Ausgrenzungen vermieden werden, kann ein solches Verbot erfolgen. Allerdings seien davon nur anerkannte Flüchtlinge betroffen.

Wie es um die Bearbeitung und die Korrektheit von Asylanträgen in Deutschland aussieht, ist bekannt.

So wirft eine Stadt nach der anderen das Handtuch. Am Ende bleibt das rot-rot-grüne Berlin. Hier herrscht eine Willkommenskultur-Regierung, die noch lange im Winterschlaf verweilen wird.