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Sehen was ist:
Austritt aus dem Autorenverband PEN

Der Autor Matthias Mala erklärt seinen Austritt aus dem internationalen Autorenverband PEN. Seine Austrittserklärung.

Matthias Mala in seinem Blog: Heute blogge ich einmal keine Kontemplation (konzentrierte Betrachtung), sondern gebe vielmehr einen Anstoß zum kontemplieren – über

  • Meinungsfreiheit,
  • Redlichkeit,
  • Prinzipien,
  • Relativierungen,
  • Anpassung an den Zeitgeist und der
  • indirekten Bejahung von Zensur.

Was ist der PEN und Konsequenzen

Der PEN ist eine internationale Vereinigung von Schriftstellern (PEN = poets essayists novelists), deren wesentliches Anliegen die Unterstützung von Autoren ist, die aufgrund ihrer Texte verfolgt, eingesperrt und drangsaliert werden. In vielen Ländern ist das Leben von Schriftstellern durch die jeweiligen Regime bedroht. Um diese Arbeit des PEN zu unterstützen, trat ich 2008 dem PEN-Deutschland bei. Zudem wird der PEN vielfach als ein Club herausragender Schriftsteller gewähnt, was freilich eher auf einem Wahn als einer nachvollziehbaren Annahme gründet.

Diese Woche habe ich meinen Austritt aus dem PEN erklärt. Der Grund, ich vermag die relativierende Haltung des PEN zur Meinungsfreiheit nicht weiter mitzutragen. Zeitgleich mit dem Versand meines Briefes (Text nachstehend), in dem ich meinen Austritt erklärte, erhielt ich die Dezember-Rundmail des PEN, in der er unter anderem seine von mir gerügte Haltung während der Proteste auf der Frankfurter Buchmesse mit folgenden Zeilen rechtfertigte:

„Das PEN-Präsidium war in dieser Frage einhellig zum Ergebnis gekommen, dass die Buchmesse als Ort, der für Toleranz gegenüber der Meinungsvielfalt steht und der nur dank dieser Meinungsvielfalt bestehen kann, jenem Gedankengut keine Bühne bieten sollte, das sich dezidiert gegen den Meinungspluralismus, die bestehende kulturelle Vielfalt und unsere freiheitliche Grundordnung wendet.

Als deutsches PEN-Zentrum setzen wir uns weltweit für Autoren ein, die in ihren Heimatländern verfolgt und in ihrem Leben bedroht werden, gerade aufgrund von Intoleranz und spalterischer Hassrede. Wir sind der Überzeugung, dass, wer geistigen Brandstiftern mit Toleranz begegnet, die Ausübung der Meinungsfreiheit preisgibt. Der Auftrag, sich gegen Intoleranz und Hass zu wenden, ergibt sich aber nicht zuletzt auch aus der in der PEN-Charta festgeschriebenen Selbstverpflichtung aller PEN-Mitglieder, sich „mit äußerster Kraft für die Bekämpfung jedweder Form von Hass“ einzusetzen.“

Wäre mein Austrittsschreiben nicht schon im Kasten gewesen, hätte ich spätestens jetzt eines aufgesetzt. Denn der Standpunkt des deutschen PEN-Präsidiums entspringt einem Untertanengeist und ist von daher ebenso kleinkariert wie paradox. Denn wenn ich für Meinungsvielfalt eintrete, aber gleichzeitig jene davon ausgrenze, die wider die Meinungsvielfalt agitieren, dann behaupte ich ein Paradoxon, das meine Aussage konterkariert. Vor allem ist dieses Paradoxon erbärmlich, denn ihm fehlt die Paradoxie der Weisheit, die jeder Mystik zugrundeliegt. Doch man muss diesen Gedanken gar nicht ins mystische erhöhen, es genügt, wenn man sich an Voltaire hält – nicht mit dem allbekannten Zitat: „Ich missbillige, was du sagst, aber ich werde bis zum Tod dein Recht verteidigen, es zu sagen“, das ihm seine Biografin Evelyn Beatrice Hall (1868 – 1956) aka S.G. Tallentyre in den Mund legte – sondern mit dieser Aussage, die in der Tat seiner Feder entstammte:

„Das Recht zu sagen und zu drucken, was wir denken, ist eines jeden freien Menschen Recht, welches man ihm nicht nehmen könnte, ohne die widerwärtigste Tyrannei auszuüben. Dieses Vorrecht kommt uns von Grund auf zu; und es wäre abscheulich, dass jene, bei denen die Souveränität liegt, ihre Meinung nicht schriftlich sagen dürften.“

Meinungsfreiheit ist demnach auch nach meinem Verständnis ein beinahe uneingeschränktes Recht, das einzig durch das Persönlichkeitsrecht beschnitten werden darf. Sie ist und darf keinesfalls das Objekt einer sophistischen Betrachtung „falscher Toleranz“ sein, durch die sie letztlich wiederum zensierbar wäre.

Erstaunt hat mich allerdings, der Absatz in der Rundmail des PEN: Der Auftrag, sich gegen Intoleranz und Hass zu wenden, ergibt sich aber nicht zuletzt auch aus der in der PEN-Charta festgeschriebenen Selbstverpflichtung aller PEN-Mitglieder, sich „mit äußerster Kraft für die Bekämpfung jedweder Form von Hass einzusetzen.“ Diesen Satz soll ich mit meiner Beitrittserklärung unterschrieben haben? Ich zweifelte an meinem Verstand. Denn jedweder Form des Hasses entgegenzutreten …? Nein, dazu gibt und gab es genügend Personen in meinem Leben, die meinen gerechten Hass verdient hätten. Allen voran die Eltern von mir, die mich beide sexuell missbrauchten. Allein ich hasse sie nicht dafür, dazu hätte ich mich auf ihr Niveau begeben müssen, sondern ich verachte sie über ihren Tod hinaus.

Also sah ich nach, ob dieser Satz in der PEN-Charta (siehe hier) steht, und wie vermutet, fand ich ihn dort nicht, sondern unter Punkt 3 folgenden, dem ich in der Tat mit meiner Unterschrift beigepflichtet hatte (man beachte auch den Punkt 4 zur Meinungsfreiheit):

„Mitglieder des PEN sollen jederzeit ihren ganzen Einfluß für das gute Einvernehmen und die gegenseitige Achtung der Nationen einsetzen. Sie verpflichten sich, mit äußerster Kraft für die Bekämpfung von Rassen-, Klassen- und Völkerhaß und für das Ideal einer einigen Welt und einer in Frieden lebenden Menschheit zu wirken.“

Dieser Satz meint aber etwas grundsätzlich anderes, als das Präsidium des PEN-Deutschlands in seiner Rundmail suggeriert. Es zitiert sich selbst bewusst falsch, um seine relativierende Haltung zur Meinungsfreiheit zu begründen. Diese Beliebigkeit im Umgang mit den eigenen Ansprüchen und Prinzipien halte ich für erbärmlich und unredlich. Diese Beliebigkeit entwertet aber auch das Anliegen des PEN ein Streiter für Meinungsfreiheit und geknechtete Autoren zu sein, denn das Gespür für die alles relativierende Argumentation Tu-quoque (Du auch) ist jedem Schergen eigen.

Hier nun mein Austrittsschreiben an das Präsidium des PEN:

Sehr geehrte Damen und Herren des Präsidiums des PEN,

hiermit trete ich aus dem deutschen PEN aus.

Die Gründe für meinen Austritt liegen in der für mich widersprüchlichen Haltung des PEN insbesondere des Präsidiums zur Meinungsfreiheit. Zwar hat der PEN im Rahmen der Buchmesse eine Veranstaltung zur Beschränkung der Meinungsfreiheit in Russland durchgeführt, selbst aber keine Stellung zur Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Wiedereinführung der Zensur in Deutschland auf privatrechtlicher Grundlage durch das NetzDG genommen. Obgleich die Eskalation auf der Buchmesse, wo Gegner der Meinungsfreiheit aus dem Umfeld der Antifa und der stalinistischen Amadeo-Antonio-Stiftung gegen rechtsnationale Verlage demonstrierten und teilweise gewaltsam vorgingen, Gelegenheit bot, die Meinungsfreiheit zu verteidigen.

Diese Positionierung für die Meinungsfreiheit vermisste ich auch, als im Herbst 2015 Buchhändler auf die obsolete Idee kamen, Bücher von Akif Pirinçci öffentlich zu schreddern, als hätte es damals vor 82 Jahren keinen 10. Mai gegeben. Das Schweigen des PEN zu dieser Schnapsidee hat mich damals irritiert. Pirinçci wurde wegen zwei Passagen seiner Rede im September rechtskräftig verurteilt; was zeigt, dass es einen regulären Rechtsweg gibt, der bei „Hate-Speech“ funktioniert.

Es brauchte hier keine Zensur und erst recht keine privatisierte Zensur, die stalinistischen Söldnern übertragen wird. Ich sehe hierin vielmehr den Beginn einer Willkür an deren Ende eben solche Zustände herrschen werden, wie wir sie bei drangsalierten Kollegen beklagen, die manchmal durch die Hilfe des PEN überleben und aus Gefängnissen freikommen.

Wir hatten schon einmal mit dem §88a StGB und §130a (verfassungsfeindliche Befürwortung von Straftaten und Verbreitung dahingehender Schriften) Zensurparagraphen, durch die Autoren und Verlage (Wagenbach 12 Monate Gefängnis, 150.000 DM Geldstrafe) hierzulande angeklagt und verurteilt worden sind. Gegen diese Zensur wehrten sich damals Autoren wie Heinrich Böll und Peter Schneider, aber nicht der PEN.

Es war damals die FDP, auf deren Initiative hin 1979 diese Zensurparagraphen aus dem StGB gestrichen wurden. Heute fordert sie mit der AfD, die Streichung des NetzDG, während der PEN am 3. Juli in rabulistischer Manier eine Modifikation dieses Zensurgesetzes forderte, anstatt es insgesamt abzulehnen, womit Sie die Zielsetzung des Gesetzes grundsätzlich bejahen.

Es ist ein Treppenwitz, dass die AfD hier entschiedener auftritt als der PEN, wo doch der PEN dagegen protestierte, dass AfD Mandatsträger zusammen mit anderen Mandatsträgern Schulkindern etwas vorlesen, oder den Untergang des Abendlandes beschwörte, weil die AfD den Vorsitz im ohnmächtigen Kulturausschuss des Bundestages übernimmt.

Nein, das ist mir alles unverständlich und einäugig – von der altbekannten linken Einäugigkeit – so dass ich diese ambige Haltung nicht länger mit meiner Mitgliedschaft befürworten möchte.

Ich bedauere meinen Austritt für mich selbst, denn die eigentlichen Ziele des PEN gelten für mich auch fürderhin, und ich werde sie, wo ich kann, unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen