Islam - Recht - Justiz - Faktum Magazin

Die Scharia
und der Islamisierungsleugner

In Zeiten von Bushido, Özoguz, Özdemir, Chebli, Döner und Schadenersatzzahlungen für muslimische Lehreranwärterinnen spricht der Bessermensch gerne davon, dass Muslime in unserer Gesellschaft diskriminiert werden. Beispiele werden keine genannt, was in Badezeiten für Musliminnen und abgeschafftem Schweinefleisch (ebenso hier) auch schwer fallen dürfte. Es werden Studien genannt, die mit dem Ziel der Diskriminierungsfeststellung erstellt werden.

In Diskussionen über eine solche Diskriminierung geht es schnell von der Bademode über die extra freien Tage für muslimische Schüler hin zur Scharia. Schnell muss man dem Islamisierungsleugner beibringen, dass es sich beim Islam um keine reine Religion, sondern um eine Ideologie handelt, die größeres im Hinterkopf hat. Man bemüht sich, die Gesetzgebung eines souveränen Staates durch die Scharia zu umgehen. Dies kommt beim Leugner der Islamisierung nicht an.

Ein Clip über die Naivität postmodern linker Bessermenschen

Wie sieht es mit der Scharia bei „integrierten“ Politikern aus?

Sawsan ChebliDas Bild von der erfolgreichen Migrantin hat Risse

Sawsan Chebli war Sprecherin von Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Jetzt wechselt sie in Berlins Senatskanzlei.

Schauen wir doch einmal, was die Welt für eine Geschichte des Diskriminierung in Bezug auf Chebli zeichnet

(…) Die Lebensgeschichte von Sawsan Chebli liest sich wie ein modernes Märchen. 1978 wurde sie als zwölftes von insgesamt 13 Kindern einer palästinensischen Flüchtlingsfamilie im Berliner Arbeiterkiez Moabit geboren. Ihre Eltern konnten nicht nur kein Deutsch, sie konnten damals weder Lesen noch Schreiben. Und trotzdem machte Chebli, die bis zu ihrem 15. Lebensjahr in Deutschland von den Behörden nur geduldet wurde und staatenlos war, Ende der 90er-Jahre ein fabelhaftes Abitur. Sie gehörte zu den Besten ihres Jahrgangs. (…)

Da hat die Diskriminierung ganz schön zugeschlagen. Sie legt dann eine Steile Karriere hin, ist Pressesprecherin vom Außenministerium und anschließend Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund und Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement. Sie leidet ja unter einer Doppeldiskriminierung: Sie ist eine Frau und eine Muslimin. Das zeigt sich hier deutlich, wie sehr die Diskriminierung zuschlägt.

Das Gegenteil ist der Fall.

(… ) In der SPD wurde die ehrgeizige Muslima von den Altvorderen gefördert und protegiert. (…)

Zur Scharia!

(…) Aber welche Überzeugungen vertritt Sawsan Chebli überhaupt? In einem gemeinsamen Interview mit ihrem neuen Chef Michael Müller beschrieb Chebli das islamische Recht als „absolut kompatibel“ mit dem Grundgesetz, da es „zum größten Teil das Verhältnis zwischen Gott und den Menschen regelt“. Das im August in der „Frankfurter Allgemeinen“ veröffentlichte Gespräch wurde weithin als inoffizielle Implementierung von Chebli ins Amt verstanden. (…)

Nun ja, es regelt auch die unterschiedliche Wertigkeit von Mann und Frau, inhumane Bestrafungen bei rechtlichen Verfehlungen, das Eherecht, das Erbrecht etc.

Wie tief ist die Scharia im deutschsprachigen Raum in der Justiz angekommen?

Obwohl es die Regelung gibt, dass eine Berücksichtigung fremden Rechts kein hiesiges Recht verletzt (Ordre-public-Vorbehalt), gibt es einen Ermessensspielraum. Zudem wird die Gesetzgebung immer islamischer. Einige Beispiele über den Einzug der Scharia in die Rechtsprechung.

Von 2012 (!) – Die Welt: Scharia hält Einzug in deutsche Gerichtssäle

(…) „Alle Arten von Straftaten wie Fälle häuslicher Gewalt werden ausschließlich nach deutschem Recht behandelt.“ Wenn es aber um die private Lebensführung von Einwanderern geht, gilt das Internationale Privatrecht, nach dem etwa bei Scheidungsfällen oder in Erbrechtsfällen bei Ägyptern nach ägyptischem Recht, bei Iranern nach iranischem Recht geurteilt wird. „In Gestalt dieser Rechtsordnungen kommt dann auch die Scharia ins Spiel“, sagt Rohe.

Die Frankfurter Juristin Svenja Gerhard, die als Beraterin bei dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften arbeitet, kennt zahlreiche Fälle aus der Praxis: Bei der Scheidung eines tunesischen Ehepaars etwa entschied ein deutsches Gericht, dass der Frau die Morgengabe – nach islamischem Recht eine Art finanzielle Absicherung der Braut – als nachehelicher Unterhalt ausgezahlt werden muss. (…)

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Entscheidungen, die öffentliches Aufsehen erregten. Das Bundessozialgericht in Kassel lehnte etwa im Jahr 2000 die Klage einer aus Marokko stammenden Witwe ab, die sich weigerte, die Rente ihres Mannes mit der Zweitfrau zu teilen. (…)

Wenn der Islam, wie man uns einzureden versucht, zu Deutschland gehört, gehören dann Zweitfrauen ebenfalls zu Deutschland?

Ebenfalls 2012: Süddeutsche – Wie islamische Schiedsgerichte für mehr Frieden sorgen sollen

(…) Berichte über muslimische Friedensrichter hatten in den vergangenen Monaten vor einer islamischen „Paralleljustiz“ gewarnt. Demnach sind inzwischen mehrere Fälle dokumentiert, in denen Friedensrichter vor einer Gerichtsverhandlung offenbar eine Einigung unter den Streitparteien herbeigeführt haben. Die Opfer konnten sich dann im Prozess an nichts mehr erinnern oder nahmen ihre ursprüngliche Aussage zurück. Die Rechtsfindung der Friedensrichter orientiert sich dabei an Traditionen des Herkunftslandes und der Scharia, die alle religiösen und rechtlichen Vorschriften im Islam umfasst, darunter Familienrecht, aber auch drakonische Körperstrafen. (…)

Da versteht man doch die Videos von brüllenden mittelalterlichen Menschen, die die Einführung der Scharia fordern.

Die Schilder: Islam zur Scharia und zur Demokratie

Generalanzeiger Bonn: Hält die Scharia Einzug in deutsche Gerichte?

(…) Wohlgemerkt: Es ist hier nicht das deutsche Strafrecht betroffen. Im Zivilrecht hingegen, etwa im Erbrecht oder bei Scheidungen, kann mitunter auch vor Amtsgerichten in Städtchen wie Königswinter oder Rheinbach islamisches Recht zur Anwendung kommen, sofern Beteiligte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Schmerzgrenze verläuft dort, wo die anwendbaren Normen oder die Gerichtsentscheidung nicht mehr mit dem deutschen Recht oder mit grundlegenden Vorstellungen vereinbar sind. Als Rechtfertigungsgrund für die Züchtigung der Ehefrau etwa kann das islamische Recht – allen anderslautenden Gerüchten zum Trotz – in Deutschland nicht herhalten. Grundsätzlich jedenfalls, so muss man sagen, seit 2007 eine Frankfurter Familienrichterin einem prügelnden Marokkaner ein „Züchtigungsrecht“ zugestand und die vorzeitige Scheidung ablehnte. (…)

Eine Richterin hat dies entschieden – wohlgemerkt eine Frau.

Die Presse: Scharia darf in Österreich angewandt werden

Scheidung: Islamisches Recht kann teilweise auch hierzulande seine Geltung entfalten, entschied der Oberste Gerichtshof. Er musste den Streit zweier Zuwanderer lösen. Da die Scharia keinen nachehelichen Unterhalt für die Exfrau vorsieht, erhält sie auch keinen. (…)

Tja, da schießt sich der islamophile Feminismus wohl gerade ein Eigentor.

Religionen im Gespräch: Scharia in Deutschland

(…) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt weiter: Je stärker der Rechtsstreit auf die ausländische Herkunft bezogen ist, desto mehr ist das ausländische Recht anzuwenden (d.h. etwa bei einem Streit unter zwei aus Saudi-Arabien stammenden Personen: die Scharia). Je stärker ein „lnlandsbezug“ gegeben ist, umso stärker setzen sich die deutschen Rechtsvorstellungen durch. (…)

Zumindest in der Justiz gibt eine direkt durchsetzbare „Grenzenlosigkeit“. Je nachdem welches Gesetz für den Kläger günstiger ist, wird dann wohl entschieden, welches Recht zur Geltung kommt. Hat sich die Scharia vor Gericht im Privatrecht erst einmal durchgesetzt, ist der Weg zur Forderung der Scharia auch im Strafrecht nicht weit.

Man muss sich das einmal klar machen:
Vor einem deutschen Gericht kann Scharia-Recht gesprochen werden!

Das waren einige schnell zusammengetragene Webverweise. Wer sich immer noch als Islamisierungsverweigerer hervor tut, wurde von Bessermenschen geblendet.