Leitkultur - Faktum Magazin
Artikelserie: Leitkultur
Der kulturrelativistischen Abwehr der Frage nach einer Leitkultur muß entgegengetreten werden, denn sie dient der Öffnung auch gegenüber solchen Kulturen, die mit der unseren kulturunverträglich sind.

Die Wirkungen einer solchen falschen Öffnung sind dann fatal, wie die europäische Immigrationspolitik seit 2015 völlig evident praktisch beweist. Etwas schwächer als die komplette kulturrelativistische Abwehr ist dann der Verweis auf das Grundgesetz. Er ist zwar nicht falsch, aber bei weitem nicht hinreichend. Denn damit wird immer noch sehr, sehr viel ausgeblendet.

Was nun aber bei einer solchen Beschränkung auf das Grundgesetz alles ausgeblendet wird, das soll hier in drei aufeinander aufbauenden Beträgen genauer beleuchtet werden:

  1. ) von Günter Buchholz,
  2. ) von Alexander Ulfig und
  3. ) von Elmar Diederichs.

Die neue Debatte um eine lokale Leitkultur

von Dr. Elmar Diederichs

Prof. Günter Buchholz und Dr. Alexander Ulfig, die sich in der Vergangenheit bereits als Urheber fundierter Kritik an der Genderideologie erwiesen haben, haben interessante Beiträge zu der auf Bassam Tibi zurückgehenden Debatte um eine von jedem Nationalismus befreiten und lokal auf ihr historisches Entstehungsgebiet beschränkten Leitkultur gemacht, in der sie sich stark machen gegen den unter seinem aktuellen label „Islamophobie“ verbreiteten Multikulturalismus. In diesem post wird die Debatte im Hinblick auf den Atheismus und den Humanismus fortgesetzt.


Übersicht:

  1. Stand der Leitkulturdebatte
  2. Humanismus als Modell einer offenen Gesellschaft
  3. Das atheistische Bild einer humanistischen Person

tl;dr:

Kulturrelativismus und Humanismus sind unvereinbar. Daher ist Multikulturalismus antihumanistisch. Zudem gibt es in Europa eine historisch gewachsene und damit lokal beschränkte, nicht-nationale Leitkultur, deren gegenwärtiger Atheismus mit der islamisch gewachsenen Kultur unverträglich ist. Weite Teile der europäischen Kultur sind humanistisch. Einen humanistischen Islam kann es niemals geben, denn nur der Atheismus ist eine humanistische Position.

I. Stand der Leitkulturdebatte

Im Beitrag von Prof. Günter Buchholz wird geltend gemacht, daß sich die europäische Kultur historisch aus fünf unterschiedlichen Säulen entwickelt hat: Die Ursprünge von Philosophie, Wissenschaft und Kunst in der griechischen Antike, das römische Recht, Judentum, Christentum sowie die von Descartes eingeleitete religionskritische Philosophie der Aufklärung, auf der unsere heutige Wissenschaftspraxis beruhe. Buchholz‘ These ist, daß diese fünf Säulen zusammen mit den wenig rühmlichen Erfahrungen des 20. Jahrhundert in einer Ablehnung des Totalitarismus kondensierten, die sich zwar auch im deutschen Grundgesetz findet, aber im Grunde für fast alle europäischen Nationen prägend war. Und solange wir Leibniz Gesetz der Identität folgen – das in Wahrheit auf eine Idee von Aristoteles zurückgeht – wird mit der Identität einer Kultur auch festgelegt, was nicht zu dieser Kultur gehört: die konfuzianische Kultur Ostasiens und die islamische Kultur Arabiens. Zugleich macht Buchholz deutlich, daß er in der Synthese zweier Kulturen etwas grundsätzlich Positives sieht.

Damit positioniert er sich implizit gegen das gegenwärtig herrschende, politisch korrekte Dogma des Multikulturalismus:

  • Multikulturalismus geht von einem Kulturrelativismus aus und behauptet, daß es einen kulturbedingten Konflikt zwischen dem moralisch richtigen Gleichheitsgebot der Personen untereinander und ihren individuellen Freiheitsrechten gibt, der so zu lösen sei, daß „Gleichheit“ immer ‚gleiche Freiheit‚ meine. Da der grundsätzlich zum Paternalismus verpflichtete Staat nicht kulturell neutral handeln könne, müsse er sich durch spezielle Gruppenrechte und echte Privilegierungen von Gruppen an der Schaffung einer bestimmten Metakultur beteiligen, welche den Zugung der verschiedenen Gruppen, die auf seinem Staatsgebiet leben, zu ihrer eigenen Kultur oder Religion erleichtern. Jeglicher staatlicher Homogenisierungsdruck auf eine Gesellschaft sei inakzeptabel, insofern er zu ungleichen Freiheiten für Gruppen führe. Multikulturalismus behauptet, daß die Postulate von Verständnis, Respekt und Toleranz allein ausreichten, um soziale Probleme zwischen Ethnien oder Kulturen zu überwinden. Gleichzeitig beansprucht er, politische Leitlinie sein zu können.

Diese Idee einer lokal beschränkten und nicht-nationalen Leitkultur von Prof. Buchholz wird im Beitrag von Dr. Alexander Ulfig um die Elemente Moderne, Aufklärung, Marxismus, Psychoanalyse und Existenzialismus erweitert, da er sich über den via Flüchtlingskrise anbahnenden Kulturkampf sorgt, den Frank Jordan bei Tichy’s Einblick wie folgt charakterisiert:

  • „Im Verständnis dieser Neubürger sind wir als Christen oder Ungläubige Menschen minderen Rechts. Bestenfalls am Leben geduldet. Als „zum Krieg gehörend“ können wir in diesem Verständnis nicht „die Guten“ sein – egal, wie gutmenschlich wir uns gebärden. Die Behauptung, dass eine Mehrheit dieser Menschen uns verachtet, uns als gläubige und schrifttreue Muslime verachten muss, ist nicht abwegig und hat nichts mit Hetze zu tun.
    Die Übergriffe auf Frauen zeugen davon. Die Frau ist im orentialisch-patriarchalischen Verständnis dieser Kultur nicht Subjekt sondern Gegenstand der Ehre des Mannes. Die europäischen Frauen zu belästigen und zu vergewaltigen, ist nur auf den ersten Blick ausschließlich sexuell motivierte Tat – hier soll auch und vor allem die Ehre des europäischen Mannes beschmutzt werden über „seine“ Frau.“

Ulfig charakterisiert die neu hinzuzufügenden Elemente wie folgt:

  • Moderne: Wissenschaft meint die Gewinnung von Wissen durch überprüfbare und insofern intersubjekive Erklärung von Erfahrungen, die sich jeglicher metaphysischer und religiöser Spekulation enthält.
  • Aufklärung: Menschen sollen im Denken und Handeln autonom sein, daher die durch politische und religiöse Autoritäten propagierten Meinungen kritisch prüfen und sie gegebenenfalls revidieren. In diesem Sinne ist Aufklärung antireligiös. Aufklärung ist die Geburtsstätte des modernen Individualismus und Liberalismus.
  • Marxismus: Er konfrontiert die Ideale der Aufklärung mit der gesellschaftlichen Realität durch Einführug von Begriffen wie Mehrwert, Entfremdung oder soziale Gerechtigkeit und er machte uns mit der Vorstellung vertraut, daß die ökonomischen Verhältnisse das Denken der Menschen beeinflussen und die poltische Macht von denjenigen ausgeht, die über die Produktionsmittel verfügen, so daß die Zugehörigkeit zu einer sozialen Klasse das Denken und Handeln der Angehörigen dieser Klasse entscheidend prägt.
  • Psychoanalyse: Sie formulierte die Theorie, daß dem bewussten Erleben unbewusste sexuelle Wünsche und Konflikte zugrunde liegen.
  • Existenzialismus: Ihm verdanken wir die Einsicht, daß die menschliche Existenz endlich, vergänglich und kontingent ist, so daß jeder Einzelne sein Leben je nach eigenen Möglichkeiten aus der Perspektive seines eigenen Todes her entwirft, um am Ende auf ein erfülltes Leben zurückblicken zu können.

Ulfig betont, daß alle diese Elemente jüngeren Entstehungsdatums wenigstens religionskritisch, in der Mehrzahl sogar anti-religiös sind und schließt sich im übrigen der anti-multikulturalistischen Pointe von Buchholz explizit an:

  • „Wer unsere Kultur begreifen möchte, muss diese Strömungen kennenlernen. Im Zusammenhang mit der Integrationsdebatte heißt es: Wer sich in Deutschland und Europa integrieren oder gar assimilieren möchte, muss diese fünf Strömungen nicht nur oberflächlich kennenlernen, sondern ihre Inhalte verinnerlichen.“

Damit lehnt auch Ulfig den Multikulturalismus ab, insofern er die europäische Kultur als primär atheistisch und daher mit einem nach gesellschaftlicher Dominanz strebenden Islam für unverträglich hält.

Die offensichtliche Frage ist: Was kümmern den Humanismus Fragen des Kulturrelativismus, des Multikulturalismus oder des Atheismus?

II. Humanismus als Modell einer offenen Gesellschaft

Erinnern wir uns: Die Kernelemente des aus dem Demütigungsverbot abgeleiteten analytischen Humanismus sind der

  • (1) theoretische Humanismus: Menschliche Freiheit ist die Fähigkeit, Gründe einzusehen, selbst abzuwägen und der eigenen Abwägung zufolge auch zu handeln. Freiheit wird damit ausgeübt, insofern Rationalität demonstriert wird dadurch, daß eine eigene Handlungserklärung für das selbst kontrollierte Verhalten gegeben wird.

sowie der

  • (2) ethische Humanismus: Die Ausübung der Autonomie, i.e. die Realisation der Freiheit aus (1) verleiht dem Menschen seine Würde, denn der Mensch ist nicht determiniert und daher nach bestimmten Kriterien moralisch verantwortlich für sein Handeln. Ohne Freiheit gibt es keine Verantwortung. Die Gründe des Handelns lassen sich nicht naturalisieren, d.h. sie sind in keinem Sinne Ursachen des Handelns.

Damit wird der theoretische Humanismus primär auf den Freiheits- und der ethische Humanismus auf den Autonomiebegriff zurückgeführt.

Auch der Begriff der Menschenwürde als zentrale Figur des ethischen Humanismus wurde in das humanistische picture integriert unter der Maßgabe, daß die Menschenwürde ihrerseits Menschenrechte begründen soll. Das Ergebnis war folgendes:

  • (4) Die universelle Menschenwürde geht darauf zurück, daß die Menschen sich wechselseitig als Moralsubjekte ernst nehmen und zwar nicht nur in Bezug auf ihre höchstpersönlichen Belange, sondern auch im Hinblick auf ihre Fähigkeit zur moralischen Rücksichtnahme auf andere, gleichgestellte Moralsubjekte. Der besondere moralische Status, den Menschen als biologische Gattung haben, ist der, anderen Menschen einen moralischen Status in einer Gesellschaft überhaupt erst verleihen zu können. Die Pointe an der Menschenwürde ist daher, diejenigen Moralakteuere zu schützen, die die tragenden Elemente in allen konkret formulierten Moralsystemen einer möglichen Gesellschaft sind.
  • (5) Die unverletzliche Menschenwürde meint den allen und in gleicher Weise zukommenden, unverbrüchlichen Anspruch aller Angehörigen der Gattung Mensch unabhängig von ihren Fähigkeiten und Leistungen ein humanes Leben in Würde ohne Gewalt, Erniedrigung oder Demütigung führen zu können. Daher ist Menschenwürde ein besonderes Recht auf Menschenrechte und Menschenrechte selbst haben diese Menschenwürde zum Ziel. Denn verletzen kann man bloß Ansprüche. Und genau das tut man, wenn man die Würde eines Menschen verletzt. Man verletzt einen Anspruch, den die betroffene Person legitimerweise anderen Personen gegenüber geltend machen kann.

Zusätzlich umfaßt der ethische Humanismus eine soziale Würde, die aus dem Entmündigungsverbot entwickelt wird. Sie meint entschuldbare Würdeverletzungen, die

  • nicht von Forderungen aus vergeltender Gerechtigkeit gedeckt sind,
  • und vor allem eine geschützte Privatsphäre, das Wahrgenommenwerden als Individuum und die Kontrolle über sich selbst und die eigenen Angelegenheiten

umfassen. Damit schließt der ethische Humanismus ein bestimmtes Verständnis von vergeltender bzw. ausgleichender Gerechtigkeit ein, daß jedoch noch nicht explizit entwickelt wurde. Diese Aufgabe muß der analytische Humanismus noch lösen.

Auch am theoretischen Humanismus wurde bereits gearbeitet:

  • Humanismus als Element des Paradigmas der Moderne kann nichts anderes bedeuten, als das der Mensch im Zentrum der Perspektive der Menschen auf die Welt steht. Götter haben hier keinen Platz, so daß sich Atheismus mit der traditionellen Metyphysikfeindlichkeit des Humanismus gut verträgt. Die Folge des humanistischen Atheismus ist eine besondere Position zur Naturalisierung des Körper-Geist-Zusammenhangs, der nicht-reduktive Physikalismus. Eine Debatte zur Willensfreiheit – die vor allem von den Biologisten bestritten wird, und die letztlich nur Freuds Paradigma der Sexualität naturalisieren – steht allerdings ebenfalls noch aus.

Mit diesem Grundgerüst ausgerüstet, bleibt dem analytischen Humanismus keine andere Wahl, als sich endgültig gegen den Kulturrelativismus zu stellen:

  • (6) Nicht alle Kulturen sind gleichwertig, Kulturrelativismus und Postmoderne werden abgelehnt. Alle Kulturen, die (1)-(5) widersprechen oder zuwiderhandeln, sind nichts wert. Insbesondere sind sie antihumanistisch. Allerdings ist die Menge der vom Humanismus favorisierten Kulturen weder einelementig, noch favorisiert er bestimmte Nationalitäten. Letzteres wird von den politischen Gegnern des Humanismus häufig übersehen.

Die Folge ist, daß man vom humanistischen Standpunkt aus dem Multikulturalismus nicht zustimmen kann. Stattdessen favorisiert der Humanismus die von Buchholz und Ulfig ins Spiel gebrachte Idee einer lokal beschränkten, aber nicht-nationalen Leitkultur. Die nötige Offenheit einer von einer humanistischen Kultur geprägten Gesellschaft wird trotz den Beschränkungen aus (6) von der umfangreichen Neutralität des analytischen Humanismus sichergestellt:

  • (7) Normative Neutralität: Analytischer Humanismus trifft keine Entscheidung – bis auf (2), (4) und (5) – darüber, wie die favorisierte normative Ethik einer Gesellschaft auszusehen hat. Das Einzige, was verlangt wird, ist, daß diese normative Ethik nicht kontext-relativ sein darf und universalistisch sein muß.
  • (8) Neutralität im Hinblick auf Selbstbestimmung: Analytischer Humanismus trifft – bis auf (3) – keine Entscheidung darüber, was unter personaler Autonomie im Detail zu verstehen ist.
  • (9) Naturwissenschaftliche Neutralität: Analytischer Humanismus trifft keine Entscheidung darüber, wie Handlungsgründe von Personen letztendlich zu naturalisieren sind.
  • (10) Politische Neutralität: Analytischer Humanismus trifft keine Entscheidung über den politischen Standpunkt eines Humanisten. Verlangt wird nur, daß Humanisten glauben, keine Ahnung davon zu haben, was für andere Personen das Beste ist.

Angesichts dieses sehr liberalen und toleranten Standpunktes stellen sich folgende Fragen:

  1. Reicht die Begründung des Humanismus für seinen Atheismus aus, um die islamische Kultur zurückzuweisen?
  2. Kann es sein, daß Humanismus nicht doch mit einer – eventuell noch zu definierenden – Variante des Islam kompatibel wäre?
  3. Dürfen die im Humanismus akzeptablen Gründe zu handeln, auch religiöser Natur sein – ohne das die Freiheit und Autonomie der Peron darunter leiden würde?

Diese Fragen werden wir nun verfolgen und dafür ein rudimentäres Bild von Menschen als Personen zeichnen.

III. Das atheistische Bild einer humanistischen Person

Personen sind zu allererst reflektierte Wesen: Sie haben nicht nur Wünsche und Meinungen, gemäß derer sie die Welt verändern derart, daß sie sich die Regeln ihres Handelns selbst vorgeben, sie haben auch ein Verhältnis zu diesen Wünschen und Meinungen: Sie erinnern sich an ihre früheren Meinungen und Handlungsgründe, korrigieren sie und entwickeln sie weiter mit Hilfe von Meinungen, die sie über ihre eigenen Meinungen haben und ein Verlust der Kontrolle über z.B. unsere Wünsche könnte ein Hindernis sein für personale Autonomie, insofern die Kontrolle über die Handlungen nicht auf legitime Weise zustandekommt.

  • (11) Wir betrachten dementsprechend Akteure als rational, die, weil sie wissen, was sie denken oder wünschen, sich relativ hierzu mehr oder weniger schlüssig verhalten, so daß das Wissen von den eigenen mentalen Zuständen als notwendige Bedingung der Rationalität sowie der Autonomie der Akteure auftritt. Denn ein erwachsener, geistig gesunder Mensch, der hierzu in keiner Weise in der Lage ist, d.h. auch seine eigenen Wünsche und Meinungen in keiner Weise für angemessen oder wahr hält, ist schwer vorstellbar.

Gelegentlich wird behauptet, daß wir frei seien genau dann, wenn wir nur tun könnten, was wir wollten. Sicherlich – auf der einen Seite sind sicherlich solche Personen unfrei, die eingesperrt oder gefesselt sind, insofern sie nicht tun können, was sie wollen. Aber Handlungsfreiheit ist sicher nicht alles. Drogensüchtige z.B. etwa können tun, was sie wollen, aber sie sind in ihren Handlungen nicht ohne weiteres frei, eben weil sie süchtig sind. Daher machen wir sie nicht voll verantwortlich, denn es scheint, als führe in einem übertragenen Sinne ihr Wille ein Eigenleben: Der Drogensüchtige selbst fühlt sich fremdbestimmt. Sein Verhalten wird durch Wünsche bestimmt, von denen er gar nicht will, dass sie sich durchsetzen, ihn dominieren.

  • (12) Über Willensfreiheit i.e. personale Autonomie kann man folglich nur bei solchen Wesen reden, die nicht nur Wünsche haben, sondern die auch wissen, daß sie diese Wünsche haben, und die darüber hinaus auch wollen können, dass ihr Handeln eher durch diesen oder jenen als durch irgendeinen anderen Wunsch gesteuert und geleitet wird. Das bedeutet, daß wir Autonomie nicht verstehen können, ohne die Freiheit, Wünsche nach Wünschen zu haben, zu berücksichtigen. Diese grundlegende Idee einer Kopplung von Wünschen verschiedener Stufen mit personaler Autonomie geht auf Frankfurt 1971 zurück.

Auf der anderen Seite können uns nicht vorstellen, wie es wäre, in einer Gemeinschaft zu leben, in der es keine Verantwortlichkeit gäbe. Tatsächlich verteilen wir Verantwortung an intentional aufretende Akteuere danach, inwieweit sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Wenn ich mich anders entschieden hätte, hätte ich auch anders handeln können.
  2. Ich muß der Urheber der Entscheidung sein.
  3. Meine Entscheidung darf keinem Zwang unterliegen.

Verfolgen wir nun die Urheberschaftsbedingung weiter.

Wir wissen, daß Menschen nicht einfach allein durch das getrieben werden, was sie als das bedrückendste Unbehagen empfinden: Nicht einmal ein Esel, der gleich weit entfernt steht von zwei gleichgroßen Heuhaufen, würde verhungern. Personen haben vielmehr die Fähigkeit, vor der Umsetzung ihrer Entschlüsse noch einmal innezuhalten und zu überlegen, was sie in der gegebenen Situation tun sollten, was z.B. moralisch gesehen das Richtige wäre oder was ihrem wohlverstandenen Eigeninteresse am meisten oder am wahrscheinlichsten dienen würde. Insofern wir in diesem Sinne immer das tun, was uns aufgrund unserer – nicht notwendigerweise richtigen – Überlegungen als das Richtige erscheint, so erleiden wir keine Beschränkung unserer Freiheit. Denn nur ein Narr kann sich wünschen, das zu tun, was er für falsch hält.

  • (12) Eine Entscheidung kann somit als frei bezeichnet genau dann, wenn sie auf einem Prozess beruht, der für Gründe zugänglich ist und in dessen Verlauf Gründe eine entscheidende Rolle spielen können.

Und daß Gründe für unsere Entscheidungen eine Rolle spielen liegt auf der Hand: Nicht umsonst führen wir seit Jahrhunderten mehr oder weniger erfolgreich Gespräche mit Freunden, damit sie infolge der geleisteten Aufklärung die jeweils richtige Entscheidung fällen.

  • (13) Dem Drogensüchtigen fehlt im Vergleich dazu weitgehend die Fähigkeit, so zu entscheiden, wie es aufgrund seiner eigenen Überlegungen richtig wäre. Er hat vielleicht noch die Fähigkeit, zu überlegen und einzusehen, daß das, was er tut, ihm selbst schaden wird. Doch auf seine Entscheidungen hat das keinen Einfluss. Sie werden durch Umstände determiniert, die durch solche Überlegungen nicht beeinflusst werden können: Er ist süchtig.

In diesem Sinne könnte man auch sagen, daß der Drogensüchtige einen schwachen Willen hat, was primär darauf zurückzuführen ist, daß er nicht frei ist, z.B. dem Wunsch, nicht mehr zu wünschen, Drogen zu nehmen, in seinem Handeln wirksam werden zu lassen.

Nichts anderes aber benötigen wir für eine humanistische Begründung des Atheismus: Denn wenn wir sagen, daß Süchtige unfrei sind, dann kommen wir um die Folgerung nicht herum, daß personale Autonomie als Kern des analytischen Humanismus die Unabhängigkeit einer nicht weiter begründungsbedürftigen Herrschaft einer Person über sich selbst von jeglicher metaphysischer, politischer oder sozialer Ordnung impliziert.

  • (14) Der Atheismus des analytischen Humanismus ist damit eine Folge der Vorstellung, daß Freiheit im Kern bedeutet, seine eigene Entscheidung nach selbstgesetzten Gründen zu treffen und daher autonome Entscheidungen zu fällen.

Wer aber aus religiösen Motiven handelt, fällt eben nicht von Fall zu Fall seine eigene Entscheidung, sondern er unterwirft sich einem auf die Vorstellung eines überempirischen Akteurs zurückgehenden Kontrollsystem, welches er durch Gründe allein nicht jederzeit oder nach gusto auch wieder loswerden könnte. Daher gibt er freiwillig die Ausübung seiner Willensfreiheit auf, insofern er eben nicht seine Wünschen, Wünsche zu haben in seinem Handeln wirksam werden lassen kann: Wer sich z.B. wünscht, ohne Angst vor göttlicher Strafe als Vergeltung seiner Sünden und damit ohne den Wunsch nach kirchlicher Vergebung zu leben, der kann das allein und genau dann tun, wenn er nicht religiös ist – so ist eben gerade unser Verständnis von Religion.

Die Gründe ihrer Entscheidungen suchen sich religiöse Menschen eben nicht von Situation zu Situation selbst aus, denn sie sind nicht frei, aus Gründen allein, ihre Religiosität zu ignorieren. Weil: Das wäre hinreichend dafür, nicht religiös zu sein. Und das bedeutet: Humanismus und Religion schließen einander aus. Und jeder Humanist, der bei Verstand ist, wird deshalb den kulturrelativistischen Multikulturalismus ablehnen. Denn die o.g. religionsbedingte Unfreiheit ist in allen religiösen Kulturen dieselbe.

Mit anderen Worten: Alle Religionen und alle religiösen Kulturen sind antihumanistisch und der Islam geht da mit gutem Beispiel voran. Und sollte Europa jemals humanistisch oder aufklärerisch gewesen sein, dann gehört der Islam nicht zu Europa, so wie die europäische Aufklärungskultur nicht zum arabischen Raum gehört. Und wer freiwillig in ein Land anderer Kultur auswandert, der muß auch die Verantwortung für seine eigene Entscheidung übernehmen und sich der fremden Kultur anpassen, soweit es das tägliche Leben dort erforderlich macht. Kulturbedingte Sonderrechte gibt man in dem Moment auf, in dem man sich freiwillig zur Auswanderung in eine andere Kultur entschließt.

Links zum Thema:

Frankfurter Allgemeine: Essay – Der Islam will die Welteroberung

Der Artikel erschien zunächst bei Jungs und Mädchen.