Familie - Faktum Magazin

Offener Brief an die Kinderkommission des Deutschen Bundestages

Horst Schmeil
Verfahrensbeistand
Berater in Kindschaftsverfahren

Kinderkommission des Deutschen Bundestages
z.Hd. MdB Norbert Müller, Die Linke
Deutscher Bundestag
10111 Berlin

Offener Brief

Sehr geehrte Mitglieder der Kinderkommission,

am 18.11.2016 veröffentlichten Sie zum Weltkindertag am 20.11.2017 eine Pressemitteilung, in der es heißt:

Kinderrechte gelten auch für Flüchtlingskinder.

Leider vermisse ich in der Pressemitteilung einen Hinweis darauf, welche Kinder bereits auf das elementare Recht des Zusammenlebens mit ihren Eltern genießen dürfen, wobei ich davon ausgehe, dass es sich hierbei um die leiblichen Eltern handelt und nicht um irgendwelche Surrogate.

An dieses Zusammenleben sind auch unsere sogenannten „Familiengerichte“ gebunden, die sich weitgehend als Familienzerstörungsgerichte darstellen. So wurden im Jahr 2015 mehr als 78.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland aus den Familien gerissen und teilweise für viel Geld in Fremdunterbringung verbracht, meist gegen den Willen der Kinder und ihrer Eltern, oft zu horrenden Zahlungen an die aufnehmenden Einrichtungen und „Ersatzfamilien“, wie sich der ehemalige Jugendsenat in seiner „Bestandsaufnahme der Berliner Heime“ aus dem Jahr 1974 ausdrückte, an der ich mitarbeiten durfte.

In Art. 6 Abs. 3 GG ist grundrechtlich und nicht abänderbar festgelegt, dass eine Trennung nur dann stattfinden darf, wenn die Gefährdungen dauerhaft schwerwiegend sind und nicht auf andere Weise behoben werden können. Hierzu hat das BVerfG in seinem Beschluss 1 BvR 1178/14 deutlich gemacht, welche hohen Ansprüche bestehen, mit denen die Ausnahmefälle der Herausnahme zu begründen sind.

Hinzu kommt, dass in kaum einem Fall der Kinderherausnahme – hier wird in Kreisen der entsorgten Eltern häufig von Kinderraub und Freiheitsberaubung gesprochen – die regelmäßig vorgeschriebene Prüfung des Sachverhaltes von den Gerichten, ob die Gefährdung weiterhin vorliegt, nicht umgesetzt bzw. verweigert.

Ist ein Kind erst einmal aus der Familie gerissen worden, setzt sich dieses Trauma in dessen Genomen fest und löst psychosomatische wie somatische Krankheiten aus, die mit den Mitteln der Epigenetik nachgewiesen werden können.

Auch möchte ich dabei auf die Schuldfrage bei jugendlichen Straftätern hinweisen, bei denen häufig von deren Jugendgerichtshelfern darauf hingewiesen wird, dass sie durch das Herausreißen aus der Familie und die dauerhafte Trennung von einem Elternteil, z.B. nach Trennung und Scheidung der Eltern, eine „schwere Kindheit hatten“, was strafmildernd berücksichtigt wird, also wegen einer geistigen, körperlichen und seelischen Kindeswohl-schädigung durch die staatlichen Institutionen.

Hieraus ergibt sich für mich die Frage, wie ein Familienrichter in einem Sorgerechtsfall oder bei einer vorgetragenen, jedoch nicht bewiesenen schweren Kindeswohlgefährdung, die auf andere Weise nicht behoben werden kann, „zum Wohl des Kindes“ diese Kinder massenweise von ihren Eltern trennen, wenn ihre Kollegen von der Strafabteilung die Folgen des Herausreißens als strafmildernd, weil kindeswohlschädigend beurteilen. Gibt es hier zweierlei Recht, das Recht der Kinder und das Recht der Freien Träger der Jugendhilfe und der Pflegefamilien, die mit horrenden Summen ihre Geldbeutel füllen, wenn sie die Kinder von ihren Eltern entfremden, teilweise weil den Familien die Gelder für eine entwicklungsbedingt notwendige Förderung fehlen, die mit vielleicht 10 {18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299} der Kosten für die Fremdunterbringung anfallen würden?

Diese Familienpolitik und –rechtsprechung hat zu einer Demografie geführt, die Deutschland zu einem alternden Land ohne Zukunft geführt hat, weil Eltern und Elternteile – insbesondere Väter – verunsichert werden, ob sie die erforderliche Begleitung ihre Kinder ins Leben gesichert umsetzen dürfen oder zu auch materiell ausgebeuteten Randgruppen unserer Gesellschaft gemacht werden, die keinerlei Lebensfreude mehr haben und an ihre Kinder weitergeben können.

Als alternativlos wird von der Bundeskanzlerin deshalb auch das Flüchtlingselend mit hergestellt, indem sie auffordert, die auch durch deutsche Waffen und Soldaten verursachte Völkerwanderung nach Deutschland und Europa unbegrenzt zu fördern.

Bei all diesen Widersprüchen zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist zu fragen, welchen Weg die Kinderkommission einschlagen will, um die Rechte der Kinder aufgrund des Grundgesetzes, der EMRK und der UN-Kinderrechtekommission tatsächlich zu wahren – auch für Kinder aus Deutschland und nicht nur für Flüchtlingskinder.

Außer im Wahlprogramm der AfD habe ich keinen Hinweis gefunden, wie diese Völkerrechts- und Grundgesetzverletzung in Deutschland beseitigt werden soll. Ihre Parteien haben noch genügend Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl nicht nur Sprechblasen zu veröffentlichen, sondern Modelle zu erarbeiten, die in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen sind.

Mit freundlichen Grüßen

 

Horst Schmeil