Islamkritik - Faktum Magazin

Clip: Nachtrag Apostasie –

Ein Schwuler warnt vor dem Islam

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Als Ergänzung zum Artikel Apostasie – Tod für Abtrünnige des Islams.

Ein Lehrer [Daniel Krause], der schwul ist, eigentlich selbst eher links ausgerichtet, erkennt aufgrund seiner eigenen Erfahrungen und Offenheit die großen vom Islam ausgehenden Gefahren. (…)

Diese Warnung ist schon etwas älter (Jahr 2013), wie auch erschütternd

Daniel Krause spricht ebenfalls von Todesurteilen gegenüber Homosexuellen. Es gibt Todesurteile im Islam gegen Menschen, die vom islamischen Glauben abgefallen sind. Hinzu kommen u. a. Todesurteile gegen Homosexuelle.

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Um die Homosexualität im Islam geht es in der ʿAqīda

ʿAqīda (arabisch عقيدة) ist ein arabischer Begriff, der allgemeinsprachlich für eine bestimmte Glaubenslehre verwendet wird, im engeren Sinn jedoch eine Bekenntnisschrift bezeichnet, in der die Gesamtheit der Glaubensüberzeugungen eines Muslims oder einer bestimmten islamischen Gruppe zusammengefasst sind.

Das Thema „Homosexualität und Reue“ wird dort angesprochen.

Ein Homosexueller kann nur Vergebung vor Allah erwarten, wenn er von seiner Erotik ablässt und sie bereut.

Alle Muslime sind sich darin einig, dass die Homosexualität eine der größten Sünden ist, die Allah verboten hat, zu tun, so wie Er (ta’aalaa) sagt:

„Lasst ihr euch etwa mit Männern unter den Weltenbewohnern ein und lasst, was euer Herr für euch an Gattinnen erschaffen hat, stehen? Aber nein! Ihr seid Leute, die Übertretungen begehen.“

(Surah Asch-Schu’ara 26:165-166)

Dies zeigt, dass es abscheulich ist, das Erlaubte für das Verbotene einzutauschen. Es wurde von Tirmidhi, Nasaa‘i und Ibn Hibban in ihren ‚Sahih-Werken‘ berichtet, dass der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:

„Allah wird denjenigen Mann nicht anschauen, welcher den Geschlechtsakt mit einem Mann oder einer Frau über den Anus praktiziert.“

(Ibn Majah, Sunan, Buch der Heirat Nr. 1923, u.a.)

Zweitens: Die Tür zur Reue bleibt weit offen stehen für alle Sünder, inklusive der Kuffar, bis die Sonne im Westen aufgeht. Was die Bedingungen der Reue hinsichtlich Allahs Rechten angeht, so sind sie folgende:

  • Die Sünde aufgeben
  • Die Sünde aufrichtig bereuen
  • Die Sünde nicht mehr begehen

Es ist wichtig zu erwähnen, dass das Ausführen der Hadd-strafe keine Bedingung der Reue ist.

Die Hadd-Strafe ist eine Strafe nach islamischen Recht

Hadd-Strafen (arabisch حد‎, DMG ḥadd ‚Grenze‘, Plural حدود‎, DMG ḥudūd) sind nach dem islamischen Recht Strafen, die zum Schutz des Eigentums, der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Moral verhängt werden und als „Rechtsansprüche Gottes“ (ḥuqūq Allāh; sg.: ḥaqq Allāh) gelten.[1] Delikte, die diesen Strafen unterliegen, sind außerehelicher Geschlechtsverkehr (Zinā), falsche Bezichtigung des außerehelichen Geschlechtsverkehrs (qaḏf), Alkoholkonsum (šurb al-ḫamr), Diebstahl (sariqa) und Straßenraub (ḥirāba, qaṭʿ aṭ-ṭarīq).

Als Strafen kommen u. a. die Steinigung und der Hausarrest in Frage. Eine ausgelebte Homoerotik ist dementsprechend im Islam nicht möglich.

Der Orientdienst verbreitet ähnliche Aussagen

Die islamische Theologie lehnt Homosexualität überwiegend als schwere Sünde ab. Sie wird wie Alkoholismus, Ehebruch oder Apostasie als gesellschaftszersetzend und widernatürlich betrachtet.

Der Koran bezieht sich nur in wenigen und exegetisch meist mehrdeutigen Texten auf das Thema der Homosexualität (am deutlichsten wohl in der Erzählung von Lot, z. B. Sure 11,74ff.). Der Koran benennt jedoch kein Strafmaß für den Homosexuellen. Nach Meinung einiger Rechtsgelehrter sollte die Strafe für Homosexuelle der des Ehebrechers entsprechen, also Todesstrafe im Falle, dass der Homosexuelle verheiratet war und 100 Peitschenhiebe im Falle, dass der Homosexuelle ledig war. Nur in den allerseltensten Fällen dürften solche Fälle jedoch vor Gericht verhandelt werden.

Auch bei diesem Thema wird deutlich, wie weit der Islam vom Humanismus entfernt ist.