zwischendurch - Wand - Faktum Magazin

zwischendurch – Frauenförderung in NRW:

Verfassungswidrig und Kompetenzanmaßung


Die ScienceFiles vermelden gerade ein Gerichtsurteil in Sachen Frauenförderungsgesetz in NRW:

Die Zeichen mehren sich, dass die Zeiten, in denen man auf dem Ticket der Frauenförderung in Positionen gelangen konnte, in die man aufgrund eigener Qualifikationen nie gelangt wäre, vorbei sind.

VG DuesseldorfGerade hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf (AZ: 2 L 2866/16) entschieden, dass das Frauenförderungegesetz des Landes NRW, das Frauen im Landesdienst Männern gegenüber besser stellen soll, verfassungswidrig ist.

Zum einen habe das Land NRW eine gesetzliche Regelung erlassen, zu der NRW die Gesetzgebungskompetenz fehle, zum anderen sei das Gesetz verfassungswidrig, weil es gegen den Leistungsgrundsatz in Art. 33 Abs. 2 GG verstößt. (…)

Quelle: Frauenförderung in NRW: Verfassungswidrig und Kompetenzanmaßung | ScienceFiles

Im besagten Frauenförderungsgesetz, geht es um die bevorzugte Beförderung von Frauen. Diese soll vorgenommen werden, wenn bei diesen im Wesentlichen gleiche Qualifizierungen vorliegen. Die Qualifikationen sollen nicht näher betrachtet werden, wenn ein Mann um dieselbe Stelle konkurriert. „Im Wesentlichen“ sagt hierbei aus, dass es nicht auf die bessere Qualifizierung in der Summe ankommt, sondern auf Qualifizierung durch Geschlecht und Gesetz. Von Gleichberechtigung ist dies weit entfernt.

Damit verstößt das Frauenförderungsgesetz gegen das Leistungsprinzip. Dies mahnt das Verwaltungsgericht an. Es ist zwar ein richtiger Schritt in eine korrigierende Richtung. Allerdings ist es schlimm, dass solche korrigierenden Gerichtsurteile notwendig sind.


Hierzu auch:

http://www.danisch.de/blog/2016/09/05/verwaltungsgericht-duesseldorf-haelt-frauenfoerderung-fuer-verfassungswidrig/