Sexualstrafrecht –

Zweifel an der Unschuldsvermutung

NICHT-Feminist schreibt seit November 2014 über die geplante Abschaffung der Unschuldsvermutung und die Einführung der Definitionsmacht (Hat ein Verbrechen stattgefunden? Das soll das Opfer definieren.). Seitdem haben wir viele Artikel über das Thema veröffentlicht. Zuletzt herrschte eine gewisse Lähmung, weil auch aus Kreisen „gemäßigter (feministischer) Männerrechtler“ Gegenstimmen zu unserer Position zu vernehmen waren. Zeitgleich gegen Männerrechtler und Feministen anzuschreiben, kostet Energie.

Nun kommt der Blogger Fefe bezüglich der Unschuldsvermutung zu einem ähnlichen Schluss:

(…)
Ich erinnere mich noch, wie ich mich vor ein paar Jahren darüber lustig gemacht habe, wie die Unis in den USA ihren Mitarbeitern sagen, sie sollen bitte niemals mit einer Frau alleine in einen Raum gehen, weil es gegen ausgedachte Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs keine realistischen Abwehrchancen gibt. Ich habe damals gelacht und mir gedacht, naja, die USA, die sind halt ein Dritte-Welt-Land und kein Rechtsstaat. Bei uns undenkbar.

So kann man sich irren.

Und DAS ist der Zustand JETZT. VOR der Verschärfung des Sexualstrafrechts.

Solange man sich aber gegen Gemäßigte und Feministen argumentativ durchsetzen muss, gibt es keine Chance, diese Änderungen zu verhindern.

Steht auf und schlagt Lärm. Kachelmann hat Glück gehabt. Arnold nicht.. Wer soll der nächste sein, dem eine Falschbeschuldigung das Leben zerstört?

Definitionsmacht (Zeit: Das Schlafzimmer als gefährlicher Ort)

Was leidenschaftliche Liebesnacht und was Vergewaltigung war, definiert die Frau künftig am Tag danach: Noch vor der Sommerpause soll eine unnötige und verhängnisvolle Verschärfung des Sexualstrafrechts durchgepeitscht werden.
(…)
Obwohl es keine Tatzeugen gibt, die Frau weder aus dem Raum geflohen war noch um Hilfe gerufen hatte, ja die Unterredung nicht einmal abgebrochen und mit der Anzeige volle sechs Jahre gewartet hatte, wurde Mauser verurteilt. Der Pianist ist erledigt – durch die Anwendung geltender Gesetze.