Lüge - Pinocchio - Faktum Magazin

Lüge oder Wahrheit? Paragraph 1356 hinterfragt.

„Arbeiten? Die Frau musste ihren Mann fragen!“

Immer wieder gesagt, aber nie kritisch hinterfragt:

Bis 1977 musste die Frau ihren Mann fragen, ob sie arbeiten gehen darf!

Dies wird feministisch-selbstbewusst so vehement vorgetragen, dass sich niemand wagt, es zu hinterfragen. Es wird weder das Gesetzbuch, noch der Paragraph genannt. Mit ein wenig Ahnung kommt man schnell auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Der entsprechende Paragraph lautet § 1356 BGB.

Wahrheit oder Lüge?

„Die Frau musste ihren Mann fragen, ob sie arbeiten gehen darf!“

Der Paragraph 1356 in der nicht-feministischen Realität.

In der angesprochenen Fassung von 1958 bis 1977 heißt es:

§ 1356. (1) Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.

(2) Jeder Ehegatte ist verpflichtet, im Beruf oder Geschäft des anderen Ehegatten mitzuarbeiten, soweit dies nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten leben, üblich ist.§ 1356, BGB von 1958 - 1977

Die Wahrheit also ist, dass der Mann höchstens die Chance über zivilrechtlichen Wege (also über das Gericht) seiner Frau eine berufliche Tätigkeit zu untersagen, wenn sie Familie und Ehe vernachlässigt.

Wie oft mag das wohl geschehen sein?

Wer also das Märchen von der Frau erzählt, die ihren Mann bis 1977 fragen musste, ob sie arbeiten gehen darf, ist als „feministisch beeinflusst“ zu sehen. Bei dieser Geschichte handelt es sich nicht um die Wahrheit, sondern um eine Lüge.