Es ist schon immer wieder erstaunlich, wie mit sexistischer Ausgrenzung von Männern, Frauen unter besonderen Schutz gestellt werden sollen. So leider auch im „Krisenhaus“ der Caritas in der Manetstraße 83 in Berlin-Hohenschönhausen. Dort werden Frauen und Männer in besonderen road-sign_crisis_textLebenslagen, u.a. bei Wohnungslosigkeit und persönlichen Krisen, übergangsweise aufgenommen und betreut.

Kostenträger sind die jeweiligen Bezirks-Sozialämter nach § 67 SGB XII.

Die Bewohnerzimmer erstrecken sich von der 1. bis zur 3. Etage. Wobei die 3. Etage einzig den weiblichen Bewohnern vorbehalten bleibt. Männliche Bewohner haben hier allerdings ausdrücklich keinen Zugang, auch nicht zu Besuchszwecken, selbst wenn einzelne Frauen dies wollen würden. Verstöße hiergegen werden per sofortiger Abmahnung bestraft.

Dies wird jedem neuen männlichen Bewohner durch die Betreuer nachdrücklich mitgeteilt. Warum Frauen hier besonderen Schutz genießen sollen, wird nicht näher begründet. Auf meine Nachfrage warum dies so sei, entgegnete mir ein Sozialarbeiter: „Das sei halt so“. Meine nächste Frage war natürlich, ob es im Krisenhaus schon mal einen sexuellen Übergriff auf eine Frau in der 3. Etage gegeben habe. Dies verneinte der Sozialarbeiter.Im Verlauf meines Aufenthalts dort im Mai und Juni 2015, während die „Frauenetage“  schon längst voll belegt war, wurden weibliche Neuzugänge kurzfristig in der eigentlich den Männern vorbehaltenen 2. Etage untergebracht, weil dort noch Zimmer frei waren. Umgekehrt natürlich undenkbar.

Das war schon ein sehr ungutes Gefühl der Diskriminierung. Ob deshalb mögliche männliche Neuzugänge abgelehnt worden sind, vermag ich nicht zu sagen. Erkennbar war, dass Männer auch hier unter Generalverdacht gestellt werden und sich Frauen hierbei gelegentlich auch über ihre dabei besondere Stellung gefreut haben.

Genau das sind wohl die üblichen, aber völlig falschen psychologischen Signale an Frauen und haben mit „Gleichberechtigung“ sicher nichts zu tun. Bestimmt geht es hierbei auch um eine Haftungsbegrenzung der Einrichtung, nicht durch Frauen verklagt zu werden, die möglicherweise Opfer eines sexuellen Übergriffs werden könnten, weil die Einrichtung ihrerseits nicht genügend unternommen habe Frauen zu schützen. Der bittere (Bei)-Geschmack ist die vorverurteilende Täter/Opfer-Konstellation, ausgehend von einer generellen Täterschaft der männlichen Bewohner.

Allein schon die strikte (einseitige) Trennung führt hier zur Vorverurteilung der Männer und nicht zu mehr Schutz auf sexuelle Selbstbestimmung. Letztere gilt zweifelsohne sowohl für Frauen, als auch für Männer.

Autor: Putzik