Justizminister Heiko Maas will offenbar das Sexualstrafrecht ändern – auch deswegen, weil es angeblich nicht dem Europarecht entspricht. Die Rechtswissenschaftlerin Monika Frommel hält davon nichts: Der Entwurf sei „Unsinn“.

Quelle: Kriminologin Monika Frommel – Neues Sexualstrafrecht: „Der Gesetzentwurf ist Unsinn“

Anders als bisher komme es dann nicht mehr darauf an, ob der Mann in der konkreten Situation Gewalt angedroht oder angewandt habe. Anlass der Reform ist laut „taz“ die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2011. Dieser zufolge ist jede „nicht einverständliche, sexuell bestimmte Handlung“ zu bestrafen.

Leider kann nun das Einverständnis zurückgezogen werden und eine zunächst einverständliche sexuelle Begegnung wird im Nachhinein zum „barbarischen, männlichen Akt der Vergewaltigung„. Der Gesetzentwurf bedient nämlich ausschließlich Frauen in ihren Befindlichkeiten. Vergewaltigungen von Männern spielen in diesem Entwurf keinerlei Rolle. Die Objektivität wird aus dem Geschlechtsakt genommen und zum subjektiven Akt für die Frau ernannt.

„Brecht würde sagen: ‚Wir arbeiten gerade an unserem nächsten Irrtum'“

Nach Ansicht der Rechtswissenschaftlerin Monika Frommel ist die Gesetzesänderung allerdings überflüssig. „Brecht würde sagen: ‚Wir arbeiten gerade an unserem nächsten Irrtum'“, sagte sie im Deutschlandradio Kultur. Oder, knapper: „Der Entwurf ist Unsinn.“

Frommel zufolge müsste man in Deutschland nur die geltenden Gesetze richtig anwenden, damit die rechtliche Situation der Istanbul-Konvention entspricht. Die Expertin, die bis 2011 Direktorin des Instituts für Sanktionsrecht und Kriminologie an der Universität Kiel war, sieht das Problem in der Rechtsauslegung durch einen Nomos-Kommentar des „sehr mächtigen“ BGH-Richters Thomas Fischer. Dessen zu enge Auslegung der Frage, was die Ausnutzung einer Notlage bei einer Vergewaltigung sei, sei tatsächlich ein Verstoß gegen die Istanbul-Konvention und europarechtswidrig. „Es würde völlig reichen, wenn der Justizminister das feststellen würde„, sagte Frommel.

Es ist mehr als Unsinn. Es stellt sich als eine wirkliche Gefahr für Männer dar. Es werden Vergewaltigungsbeschuldigungen folgen und der Mann hat keine Chance sich zu verteidigen. Es werden Fälle verhandelt werden, in denen das Wort „GEWALT“ in Vergewaltigung absurd ist.

Bei uns ist die Änderung des Sexualstrafrechts im Gegensatz zu den Seiten „gemäßigter Männerrechtler“ schon lange Thema.