Ich habe das Thema auch beim Fefe verfolgt.

Der Fefe beschäftigt sich momentan intensiv mit dem Thema der geplanten Definitionsmacht für Vergewaltigungsopfer durch Heiko Maas. Uns sind die gesellschaftlichen Umstände bekannt. Daher haben wir nicht mehr eine solche „Grundlagenforschung“ betrieben.
Fefe hat aber ein interessantes Dokument verlinkt:

Dort findet sich auf S. 161 (im tatsächlichen PDF auf Seite 165)  eine Übersicht zum Thema
Schätzung des prozentualen Anteils der Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen durch die Sachbearbeiter

geschaetzteFalschvorwuerfeBayern

Drei Viertel aller Befragten (74,3{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299}; N=52) schätzen den Anteil der Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen auf bis zu maximal 40 Prozent,
lediglich ein Viertel (25,7{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299}; N=18 ) auf über 40 Prozent.
3 weibliche und 6 männliche Sachbearbeiter (12,8{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299};) halten einen prozentualen Anteil von über 60 bis zu 80 Prozent für realistisch.
Sieben Befragte äußerten sich nicht zu diesem Punkt.

Diese Zahlen sind eindeutig. Die Einschätzung der Zahlen zur Falschbeschuldigung sind nicht unerheblich.

Keine wesentlichen Unterschiede zeigten sich auch zwischen Männern und Frauen. Insgesamt lag der berechnete Mittelwert für die Schätzungen des Anteils der Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen an allen als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung angezeigten Vorfällen bei 33,4 Prozent 6 , Frauen erreichten mit 35,5 Prozent einen geringfügig höheren Wert als Männer (32,5{18423f3510016d69a38748c31b9d3c63e55e56caeb597c341a8ea176480d5299}). Der für die polizeilichen Sachbearbeiter errechnete Mittelwert übertrifft die Angaben in einer älteren Untersuchung von Baurmann 7 mit einem Wert von 25 Prozent, der im Rahmen der Befragung von Ratsanwärtern zur Phänomenologie der Sexualdelikte ermittelt wurde – allerdings nur für Vergewaltigungen.

Weibliche Sachbearbeiter schätzen also die Falschbeschuldigungen noch ein wenig höher ein als ihre männlichen Kollegen. Vielleicht weil Frauen ihr eigenes Geschlecht besser kennen als Männer. Wer weiß.

Der Reform des Sexualstrafrechts führt dann zu einer Öffnung der Definition des Begriffs der Vergewaltigung, indem Begriffe wie „Schockstarre“ und „gedacht schutzlos zu sein“ in das Strafrecht eingeführt werden:

  • Opfer, die aus Angst vor dem Täter keinen Widerstand gegen sexuelle Übergriffe leisten,
  • Frauen, die Vergewaltigungen in Schockstarre über sich ergehen lassen, weil der Täter sie überrumpelt hat,
  • Fälle, in denen der Vergewaltiger zwar gewalttätig war, aber diesen Zwang nicht gezielt einsetzte, um den Sex zu ermöglichen.
  • Geregelt werden sollen schließlich zudem Fälle, in denen das Opfer nur dachte, es sei in einer schutzlosen Lage, tatsächlich aber Hilfe erreichbar war.

Noch einmal ganz deutlich:

Wie soll sich nachweisen lassen, dass eine Schockstarre NICHT vorlag? Ab wann spricht man überhaupt von einer Schockstarre? Da normalerweise niemand seinen Sex so genau dokumentiert, dass man eine Schockstarre nachweisen oder ausschließen kann, ist man ausschließlich auf die subjektiven Aussagen des potentiellen Opfer angewiesen. Aus dem objektiven Delikt der Vergewaltigung wird ein subjektives Delikt.

Wie soll man „weil der Täter sie überrumpelt“ hat, definieren? Ab wann ist eine Frau überrumpelt und wann nicht? Wenn man sämtliche Aktionen 5 Minuten vorab schriftlich ankündigt?

„Fälle, in denen der Vergewaltiger zwar gewalttätig war, aber diesen Zwang nicht gezielt einsetzte, um den Sex zu ermöglichen.“ –
Mir fallen hier auch nur praktiken aus dem SM-Bereich ein.

Schön ist auch der Satz mit dem Opfer, das nur dachte, es sei schutzlos ausgeliefert, es in Wirklichkeit aber nicht war. Eine jede Frau kann nach dem Sex nun behaupten, sie dachte, sie sei schutzlos ausgeliefert gewesen.

Leute, ich selbst warne seit November davor. Armin hatte hier ebenfalls schon am 6. November den Artikel „Update: Defintionsmacht mit JustizministerIn Heiko Maas“ veröffentlicht. Dort wurden die Aussagen schon in den Kommentaren angezweifelt. So langsam wendet sich allerdings das Blatt. Allerdings zu langsam.

Werdet wach!

Eins noch:

Vergewaltigung bleibt auch bei der „Reform des Sexualstrafrechts“ eine rein männliche Tat. An dieser Stelle wird ausschließlich von der Frau als Opfer gesprochen. Es wird überhaupt gar nicht in Betracht gezogen, dass auch ein Mann Opfer einer Vergewaltigung sein könnte. Das ist der deutsche Staatsfeminismus im Jahre 2015.schlange_klein

Fefe hat es gestern auf den Punkt gebracht
– unsere Stimme zählt offenbar weniger als die von Hadmut Danisch oder Fefe -,
daher lassen wir den Fefe sprechen:

Für mich regelt das bestehende Gesetz schon alles, weil Gewalt oder das Androhen von Gewalt drin stehen.

Aus meiner Sicht ist das Gesetz so, wie es sein sollte. Vergewaltigung wird bestraft. Wenn jemand nein sagt, und jemand anderes trotzdem sexuelle Handlungen dürchführt, ist das strafbar. So sollte das auch sein, finde ich.

Bei diesem neuen Entwurf kommt jetzt der perfekte Sturm zusammen. Nicht nur hilft der nicht (oder bzw. fehlt dafür der glaubwürdige Nachweis), er hat auch Schadenspotenzial (das ich mir möglicherweise nur einbilde).

Nein, Fefe, Du bildest es Dir nicht ein. Jede Lüge – gerade bei diesem Thema – wird ausgeschlachtet werden. Sämtliche Vorwürfe von sexuellen Übergriffen – Vergewaltigung, sexueller Kindes“missbrauch“ in Sorgerechtsangelegenheiten – werden oft als Waffe eingesetzt. Dem ist leider so.

Der Feminismus hat einen enormen Anteil daran, weil er dafür sorgt, dass sämtliche Straftatbestände immer schwammiger formuliert werden. Es werden Frauen immer mehr Waffen gegen den Mann geliefert. Es geht schon lange nicht mehr um ein friedliches Miteinander.

Der Feminismus rüstet auf – gegen den Mann und gegen eine Gesellschaft des sozialen Miteinanders.

Es mag sein, dass Euch unsere Artikel zu dem Thema nerven. Sie sollen es. Es ist schon lange an der Zeit, sich zu wehren.

 


 

Terth hat es gerade in die Kommentare gepostet:

Eine Frau beschuldigt einen Mann der Vergewaltigung, weil er ihren Namen nach einem One Night Stand vergessen hat:

Woman cried rape in revenge for man forgetting her name

Nicola Devas, prosecuting, told the court Jordan invented the claim last January because the man could not remember her name when she saw him again in a pub.

Der Mann konnte sich nicht an ihren Namen erinnern, als er sie in einer Kneipe danach wieder getroffen hat. Mit den neuen Regelungen des Sexualstrafrechts hätte sie nun alle Möglichkeiten mit ihrer Falschbeschuldigung durchzukommen.

Danke, Terth!