Zwischendurch - Augen - Faktum Magazin

Zeit für eine Grundgesetzänderung: Die Frauenquote…

…ist in der vorgesehen Form verfassungswidrig.

Das geplante Gesetz zur Einführung einer Frauenquote ist in wichtigen Passagen verfassungswidrig und lässt sich in Teilen wohl auch nicht mit Europarecht vereinbaren.

via Gutachter verreißen Gesetzentwurf zur Frauenquote.

Nun ja, das war uns normalbegabten aber von Anfang klar. Zudem gab es auch schon diverse Artikel in den Medien darüber.  Frauenquote – Mannomann z. B. wurde Ende Dezember veröffentlicht und stellt nebenbei einmal eine Ausnahme in unserer feministisch geprägten Medienlandschaft dar:

Als Menschenrechtler ist für mich jedes Gesetz, das Geschlechter diskriminiert, abstoßend. Ein solches Gesetz plant die große Koalition nun mit der Quote für Frauen in Aufsichtsräten. Mal abgesehen davon, dass ein paar Aufsichtsratsposten die Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt nicht beseitigen werden, ist dieses Vorhaben eine Diskriminierung von Männern. Denn eine Gruppe zum Nachteil einer anderen zu privilegieren widerspricht nicht nur dem Rechtsstaatsprinzip, sondern auch den Menschenrechten. Dazu gehört die Gleichheit vor dem Gesetz, ohne Rücksicht auf Geschlecht, Herkunft, Religion oder Alter.

Das ein Gesetz Männer diskriminiert ist unseren Staatsfeminismus allerdings zumeist egal. Jungen werden schon bewusst im Bildungssystem diskriminiert, da kann man bei der Erwachsenenausgabe dann auch direkt weitermachen.

Mit Menschenrechten wird man nicht viel gegen die geplante Frauenquote ausrichten. Viel interessanter ist die Frage über die Eigentumsrechte an Unternehmen, die ausgehebelt werden.

Auffällig im Artikel der Faz ist die erneute Feststellung, dass ein Gesetz ja nicht verfassungsgemäß sein kann, wenn es Männer bevorteilen könnte:

Diese Form der Männerförderung ist verfassungswidrig“, stellt Heidebach fest. Allein aus der Feststellung, dass ein Geschlecht in einem Bereich unterrepräsentiert sei, folge noch keine „tatsächliche Benachteiligung“. Dies sei aber die Voraussetzung dafür, dass die Verfassung eine Ungleichbehandlung – hier: zu Lasten der Frauen – erlaube.

Auch ein schlichtes Gemüt muss fesstellen, dass hier mit einem Doppelstandard argumenitert wird. Was ein Argument für Frauenquoten ist, ist ein Gegenargument für Männerförderung.. Nun aber scheint das Gesetz verfassungswidrig zu sein, weil auch Männer „positiv diskriminiert“ werden könnten. („positive Diskriminierung“ gibt es nicht, daher die Anführungszeichen.)

Es geht oftmals eben nicht darum, ob es eine verfassungsgemäße Gerechtigkeit gibt, da eine Gerechtigkeit nur gerecht ist, wenn sie einen Vorteil für eine gewisse Schicht der Frauen bringt. Gerät aber das männliche Geschlecht in Verdacht, von etwas profitieren zu können: Dann ist es natürlich verfassungsungemäß.

Natürlich ist die Quote aber von Anfang an verfassungswidrig. Es hebelt die Gleichberechtigung zugunsten einer Gleichstellung aus. (Hier gab es einen Artikel zu Gleichberechtigung/Gleichstellung) Wenn ein Eigentümer einer Unternehmung nicht mehr frei über die Besetzung seines Unternehmens entscheiden kann, ist er praktisch enteignet.

Unternehmen werden allesamt ihr Unternehmen im Ausland firmieren lassen, weil es eben nicht genug weibliches Fachpersonal für die zu besetzenden Stellen gibt.

Kay Windthorst von der Universität Bayreuth stellt fest:

Der Rechtswissenschaftler plädiert außerdem für Ausnahmen, wenn nicht genügend qualifizierte Frauen zur Verfügung stünden. Nach den praktischen Erfahrungen etwa in der Bau- und Schwerindustrie sei das nämlich zweifelhaft. Dies habe auch der Bundesrat vorgeschlagen. Sonst drohe zudem eine verbotene Diskriminierung von Männern.

Die Diskriminierung von Männern ist zumeist das schlechteste Argument, das man anführen kann, weil es den Staatsfeminismus am wenigsten zu überzeugen vermag. Viel grundsätzlicher ist der schon erwähnte staatliche Eingriff in das Eigentumsrecht.

Aber immerhin erkennt das auch der Artikel in der Taz:

Für verfassungswidrig hält er überdies bei Blockwahlen des Aufsichtsrats die Sanktion des „leeren Stuhls“, falls zu wenig Frauen zum Zuge kommen. Das sei eine „unzumutbare Aushöhlung der eigentumsrechtlichen Befugnisse der Aktionäre bei der Besetzung der Anteilseignerbank“.

Es geht aber noch weiter. Dem Feminismus ist eine Quote nicht genug.

Die Chefjuristin des Pharmaherstellers Merck, Friederike Rotsch, wendet ein, dass das Gesetz auch für Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) wie ihr Unternehmen gelten solle. Dabei werde übersehen, dass die Geschäftsführung dort nicht bei einem Vorstand liege, sondern bei den persönlich haftenden Gesellschaftern. Damit greife das Quotengesetz direkt in die Gesellschafterstruktur ein.

Das hat alles irgendwie sozialistische Züge. Auf mich wirkt das alles wie eine schrittweise Enteignung zugunsten einer Bevorzugung von Frauen und einer Diskriminierung von Männern.

Auch CheffeministIn Heiko Maas bekommt ihr Fett weg:

Kritik gibt es auch an den Kostenberechnungen, die Maas für die private Wirtschaft vorgelegt hat.

Bei den ganzen strafrechtlichen Verschärfungen, die er so anstrebt, bleibt natürlich kein Platz für eine Vernunft jeglicher Art.

Es wird Zeit für eine weitere Grundgesetzänderung. Es geht ja nicht, dass Gesetze, die Frauen bevorzugen an so lächerlichen Dingen wie Menschenrechte und dem Grundgesetz scheitern.

Das war ironisch oder zynisch. Wie man es sehen will.