
Gerade auf Telepolis gefunden:
Arzt wegen Ferngutachten verurteilt
Das Landgericht München I hat einen Mediziner 5.000 Euro Geldbuße auferlegt, weil er einem Mann in einem Gutachten ein „krankhaftes“ und aggressives Verhalten attestierte, ohne diesen überhaupt gesehen zu haben. Die Grundlage für diese „Diagnose“ stammte von der Ehefrau des Mannes, die das Gutachten im Streit um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder benutzte.
Dass es in Sorgerechtsprozessen zumeist für den Mann nicht gerade freundlich zugeht, ist ein offenes Geheimnis. Dass jetzt aber schon Gutachten aufgrund der Schilderungen der Prozessgegnerin erstellt werden, die sich über den gegnerischen Prozessbeteiligten äußert, ist nicht nur befremdlich, es zeigt, wie gefährlich es für den Mann werden kann, wenn er in einen Prozess mit einer Frau verwickelt wird.
Nachdem die Mutter dieses Gutachten einem schweizerischen Bezirksgericht vorlegte, entschied man dort, dass der Vater seine Kinder nur unter Aufsicht sehen darf.
Vorgeschoben wird klassischerweise das Kindeswohl. Es wird aber beim Kindeswohl oftmals der Gedanke vernachlässigt, was es für ein Kind bedeutet, wenn der eigene Vater gebrandmarkt wird oder das Kind den eigenen Vater überhaupt gar nicht mehr sieht.
Das ist also das Patriarchat der Feministinnen.
Wir fordern dazu auf, dass das gesamte Gutachtensystem überprüft wird.
Edit:
kardamom hat unten etwas sehr Wichtiges beigetragen:
Ergänzend dazu noch die Studie über die Qualität von rechtspsychologischen Gutachten.
Ausführliche Würdigung auf Science Files.
Diese Studie ist deshalb wichtig, weil sie dezidiert die Kriterien nennt, die Gutachten einhalten müssen. Damit liefert sie klare Argumente, mit denen in gerichtlichen Auseinandersetzungen Gutachten abgelehnt werden können.
Tipp für Väter in Streitigkeiten: herunterladen, ausdrucken, Euren Rechtsanwälten zum Lesen geben.
Vielen Dank für diese Infos!
Blog Comments
kardamom
10. Oktober 2014 at 12:04
Ergänzend dazu noch die Studie über die Qualität von rechtspsychologischen Gutachten: http://www.fernuni-hagen.de/psychologie/qpfg/pdf/Untersuchungsbericht1_FRPGutachten_1.pdf
Ausführliche Würdigung auf http://sciencefiles.org/2014/08/14/das-papier-nicht-wert-vernichtendes-urteil-uber-rechtspsychologische-gutachten/
Diese Studie ist deshalb wichtig, weil sie dezidiert die Kriterien nennt, die Gutachten einhalten müssen. Damit liefert sie klare Argumente, mit denen in gerichtlichen Auseinandersetzungen Gutachten abgelehnt werden können.
Tipp für Väter in Streitigkeiten: herunterladen, ausdrucken, Euren Rechtsanwälten zum Lesen geben.
Wolle Pelz
10. Oktober 2014 at 13:13
Danke. Packen wir wohl in den Hauptartikel. 😉
Matze
9. Oktober 2014 at 17:04
Da steht ja leider nicht, ob der Vater die Kinder jetzt ohne besondere Auflagen sehen darf oder ob die Mutter wegen Verleumdung mal ordentlich den Hintern versohlt bekommt. Nur dass das Gutachten falsch ist. Heißt ja nicht das der Vater in den Augen des Gerichts nicht doch brandgefährlich ist, wie alle Väter, und daher lieber auf Nummer sicher geht.
Wolle Pelz
9. Oktober 2014 at 17:13
Das hätte was von „Weihnachten und Ostern“. Die Mutter kann sich aber bestimmt insofern herausreden, dass sie ja gefragt worden sei…
Wer richtig einen auf den Sack kriegen müsste, ist der Gutachter und das Gericht, das den Vater aufgrund des Gutachten als gefährlich eingestuft hat.
derdiebuchstabenzählt
9. Oktober 2014 at 14:40
Hier sehe ich es wieder dieses Wort. Kindeswohl. Was genau ist das eigentlich?Gibt es eine exakte Definition für diesen Begriff? Immerhin werden doch mit diesem Kindeswohl Urteile begründet?
Da sollte man doch wissen was das ist und was das nicht ist …
Wolle Pelz
9. Oktober 2014 at 14:58
Du hast vollkommen Recht:
Dieser Begriff wird mittlerweile extrem verzerrt. Es ist ähnlich wie mit „Gleichberechtigung“ und „Gleichstellung“. Beide Begriffe meinen schon lange nicht mehr das, was man darunter vermuten müsste.
Wir benutzen den Begriff recht schlicht: Kindeswohl ist das, was dem Kind gut tut. Das sind z. B. im Regelfall BEIDE Elternteile – auch wenn die Eltern getrennt sind.
Wir dürfen auf jeden Fall nicht den Feministen diese Definition überlassen. Dann kommt nämlich raus, das einzig und allein die Frau für das Kindeswohl zuständig ist. Ob es ein Widerspruch zu den Gendertheorien, dass alles konstruiert ist, ist Feministen ja grundsätzlich egal. „Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt!“