Feminismus - Hexe - Feministin - Faktum Magazin

 

Gleichstellung in NRW:

Man.in.the.middle hat einen Artikel zum Thema Gleichstellung in NRW und die damit zwingende Umgehung des Grundgesetzes – also eine Verfassungsfeindlichkeit – geschrieben.

Im Endeffekt wird das Prinzip der Bestenauslese weitgehend ausgehebelt, also Art. 33 Abs. 2 GG unterlaufen, um damit die Gleichberechtigung nach Art. 3 Abs. 2 GG aushebeln zu können.

 

Der Artikelautor zeigt auf, wie schnell Bestimmungen wie „Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt“ ausgehebelt werden können. Bei Bedarf können Qualifikationen umgebogen werden, bis eine gleichwertige Qualifikation dabei herauskommt. Dies kann bei Bedarf geschehen. Ist der Wunsch nach mehr Frauen da, kann er so durchgesetzt werden.

Frauen können dementsprechend immer bevorzugt eingestellt werden, wenn man bei der Betrachtung der Qualifikation eine feministische Perspektive einnimmt.

Den Wunsch der Landesregierung nach einer „verbindlichen Festlegung von Zielquoten“ kann man nun realisieren, indem man die legale Form der Frauenbevorzugung durch eine weiche Quote möglichst häufig anwendbar macht. Hierzu wird sinngemäß vorgeschlagen, die Meßgenauigkeit bei der Beurteilung der Qualifikation von Bewerbern zu reduzieren. Wenn man beispielsweise Noten auf ganze Zahlen rundet, werden die Schulnoten 1.6 und 2.4 beide zu einer 2.0 und somit gleich. Man kann auch ganz darauf verzichten, die Note zur Bewertung heranzuziehen und man kann vorteilhafte, aber nicht strikt notwendige Qualifikation nicht mehr in der Stellenausschreibung erwähnen, also können sie auch nicht mehr zum Vergleich von Bewerbern herangezogen werden.

Der Autor zieht folgendes Fazit:

Abzuwarten bleibt, ob NRW oder andere Länder bzw. der Bund die in dem Gutachten angeregte Methode realisieren werden, über die Aushebelung des Prinzips der Bestenauslese indirekt (über eigentlich nachrangige Gesetze, die weiche Quoten definieren) auch das Grundrecht auf Gleichberechtigung auszuhebeln. Auch hier droht wieder einmal, daß wie üblich beim Gender Mainstreaming die öffentliche Debatte umschifft wird und auf dem Verwaltungsweg Tatsachen geschaffen werden.

Anhand der Betrachtung des Themas „Gleichstellung in NRW“ wird deutlich, welchen Stellenwert das Gundgesetz in der BRD noch hat. Was nicht passt, wird passend gemacht.