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„Gerichte sprechen meist Müttern das Sorgerecht zu“


Nur als Kurzmeldung, da der Informationsgehalt des Artikels relativ niedrig ist. Der Focus veröffentlichte am 01.09.2014 ein Spezial. In diesem Spezial geht es auch darum, dass Gerichte Müttern das Sorgerecht in den meisten Fällen zusprechen:

Eklantante Unterschiede
Gerichte sprechen meist Müttern das Sorgerecht zu

Obwohl Männer seit Mai 2013 das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder beantragen können, entscheiden in der Praxis viele Familiengerichte unverändert oft zugunsten der Mutter. Das ergab eine FOCUS-Umfrage bei den Landesjustizministerien.

Beispiel Thüringen: 92-mal ging das Sorgerecht im Jahr 2013 an den Vater. Ein Jahr zuvor, als die Männer noch nach alter Regel auf das Plazet der Frauen angewiesen waren, registrierte die thüringische Justiz 113 Fälle. In Mecklenburg-VorpommernGehe zu Amazon für weitere Produkt-Informationen! bekamen im vergangenen Jahr 39 Väter ihr Kind zugesprochen – 2012 waren es noch 42 Väter gewesen. „Das Bewusstsein, dass ein Kind bei der Mutter aufwachsen muss, ist vor Gericht ziemlich fest verankert“, sagte Jochem Schausten, Krefelder Fachanwalt für Familienrecht, dem FOCUS.

Es ist allgemein bekannt, dass Männer vor Gericht zumeist chancenlos sind, wenn das Sorgerecht strittig ist; die Mutter des Kindes also nicht mit einer Regelung einverstanden ist, bei der der Vater das Sorgerecht zugesprochen bekommt. Viel wichtiger als das Sorgerecht ist allerdings das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Von diesem ist hier allerdings nicht die Rede.

Der Teaser für das Spezial drückt zwar anhand fester Zahlen aus, dass das Sorgerecht trotz einer gesetzlichen Änderung verstärkt an Frauen ging und die Sorgerechtsanträge seitens der Männer insgesamt gestiegen sind, einer konkreten Beurteilung fehlen allerdings weitere Zahlen. Der Eindruck, dass Männer schlechtere Karten vor Gericht haben, wird allerdings gefestigt.